Baselbieter Staatsanwaltschaft setzt gewalttätigen FCB-Fans Frist

Von den acht FCB-Fans, die Mitte April in Muttenz Anhänger des FC Zürich attackiert haben sollen, haben sich bisher vier den Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Den restlichen vier setzt die Baselbieter Staatsanwaltschaft nun ein Ultimatum. Wenn sie sich nicht stellen, werden Bilder von ihnen ins Netz gestellt.

Von den acht FCB-Fans, die Mitte April in Muttenz Anhänger des FC Zürich attackiert haben sollen, haben sich bisher vier den Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Den restlichen vier setzt die Baselbieter Staatsanwaltschaft nun ein Ultimatum. Wenn sie sich nicht stellen, werden Bilder von ihnen ins Netz gestellt.

Die vier gesuchten Tatverdächtigen hat die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom Donnerstag aufgerufen, sich bis am 9. Juli zu melden. Unterlassen sie dies, folgt – zum ersten Mal im Kanton Baselland – die Veröffentlichung von Bildmaterial auf der Website der Staatsanwaltschaft, zuerst verpixelt, später unverpixelt.

Habhaft werden will die Staatsanwaltschaft auf diesem Weg jener FCB-Fans, die am 18. April nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich bei der Tramhaltestelle Rothausstrasse in Muttenz vier Anhänger des FCZ angegriffen hatten. Ein 17-jähriger FCZ-Fan erhielt dabei einen Schlag auf den Kopf, ging zu Boden und wurde danach weiter traktiert.

Zudem wurden die FCZ-Fans genötigt, ihre Fan-Kleidung auszuziehen. Danach raubten die Basler ihre Effekten. Vor dem Angriff in Muttenz war es bereits vor dem Stadion St. Jakob-Park zu Pöbeleien zwischen den Beteiligten gekommen.

Das Bildmaterial, das die Staatsanwaltschaft ins Netz stellen will, stammt laut einem Sprecher aus einer Überwachungskamera jenes Trams, mit dem die Basler und Zürcher Fans nach dem Match nach Muttenz gefahren waren, wo die Zürcher ihr Auto parkiert hatten. Die vier noch gesuchten Basler konnten bisher trotz intensiver Ermittlungen nicht identifiziert werden.

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