Baselbieter Verwaltungsgericht rügt Regierung

Das Baselbieter Verwaltungsgericht hat im Nachgang zur Abstimmung vom 17. Juni über das Sparpaket die Regierung gerügt. Diese habe mit einem durch das Pro-Komitee versandten Schreiben das Stimmrecht verletzt, befand das Gericht am Mittwoch. Der Urnengang muss indes nicht wiederholt werden.

Nichts mehr zu lachen: Die Regierung hat Schelte kassiert. (Bild: www.bl.ch)

Das Baselbieter Verwaltungsgericht hat im Nachgang zur Abstimmung vom 17. Juni über das Sparpaket die Regierung gerügt. Diese habe mit einem durch das Pro-Komitee versandten Schreiben das Stimmrecht verletzt, befand das Gericht am Mittwoch. Der Urnengang muss indes nicht wiederholt werden.

Das Schreiben mit dem Titel „Es geht um das Gesamtwohl unseres Baselbiets“ warb für ein Ja zum Sparpaket und war von allen fünf Regierungsmitgliedern unterzeichnet. Das Pro-Komitee versandte es auf Betreiben des abtretenden Wirtschaftskammern-Direktors Hans Rudolf Gysin vor der Abstimmung, dies aber nur an ausgewählte Adressaten.

Zwei Stimmberechtigte reichten dagegen noch vor dem Urnengang eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Nach dem Urnengang liessen sie zwar ihr ursprüngliches Begehren auf dessen Wiederholung fallen, hielten aber daran fest, dass die Verletzung des Stimmrechts gerichtlich festzustellen sei.

Laut dem Verwaltungsgericht hielt die Regierung entgegen, es habe sich trotz der fünf Unterschriften nicht um ein Schreiben der Gesamtregierung gehandelt. Ausserdem sei ein erneuter solcher Fall unwahrscheinlich. Das Verwaltungsgericht gab nun aber den Beschwerdeführern Recht.

Gravierend war Vorgehen

Der Inhalt des Schreibens sei harmlos, stellte der Referent in der öffentlichen Gerichtsberatung fest. Anders aber das Vorgehen: Gravierend sei, wie unbekümmert die Regierung den Brief dem Pro-Komitee überliess. Dieses verschickte ihn an ausgewählte Stimmbürger, um diese zu mobilisieren.

Laut der Präsidentin erweckte das Schreiben aber klar den Eindruck einer offiziellen Verlautbarung. Und da es nur selektiv versandt wurde, habe die Regierung das Transparanzgebot und Propagandaverbot verletzt, wie sie für Behördenverlautbarungen vor Abstimmungen gälten, befand das Gericht.

Zuvor hatte das Gericht die Zulässigkeit eines blossen Feststellungsbegehrens geprüft und bejaht: Nach dem deutlichen Abstimmungsergebnis wäre ein Begehren auf Wiederholung des Urnengangs chancenlos gewesen, ein schutzwürdiges Interesse auf Klärung der Frage bestehe jedoch trotzdem.

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