Baselbieter Volk sagt Nein zur zentralen Vorlage des Sparpaketes

Herbe Niederlage für die Sparpolitik der Baselbieter Regierung: Beim Urnengang über den dem Volk vorgelegten Teil des umstrittenen 180-Millionen-Sparpakets für den Staatshaushalt wurde die zentrale Vorlage verworfen, die anderen drei kamen durch. Die Stimmbeteiligung lag bei 38,5 Prozent.

Die zentrale Vorlage des Sparpakets erlitt Schiffbruch (Bild: sda)

Herbe Niederlage für die Sparpolitik der Baselbieter Regierung: Beim Urnengang über den dem Volk vorgelegten Teil des umstrittenen 180-Millionen-Sparpakets für den Staatshaushalt wurde die zentrale Vorlage verworfen, die anderen drei kamen durch. Die Stimmbeteiligung lag bei 38,5 Prozent.

Mit 40’759 zu 28’860 Stimmen Nein sagte das Volk zum sogenannten Entlastungsrahmengesetz. Mit 45’541 zu 21’871 Stimmen genehmigte es hingegen die Verfassungsänderung zur Straffung der Zivilgerichte, mit 40’566 zu 25’903 Stimmen jene zur Aufhebung der Bezirksverwaltung und mit 38’458 zu 28’335 Stimmen das Gesetz zur Aufhebung des Amtsnotariats sowie der Bezirksverwaltung.

Das Rahmengesetz verknüpfte sieben Massnahmen mit 26 Mio. Fr. Sparpotential, darunter den mit 15 Millionen grössten Einzelposten des Pakets: ein erschwerter Steuerabzug für Gesundheitskosten. Weiter sah es etwa den Abbau der Berufsvorbereitenden Schule (BVS 2) oder mehr Vermögensverzehr für Heimbewohner vor.

Die gutgeheissenen weiteren Vorlagen sehen den Zusammenzug der sechs Bezirksgerichte zu zwei Zivilgerichten in Arlesheim und Sissach sowie die Aufhebung der sechs Bezirksschreibereien und deren Zentralisierung in zwei Zivilrechtsämtern in Arlesheim und Liestal vor. Das Notariat wird privatisiert.

Alle vier Vorlagen machen rund 30 Mio. der 180 Mio. Fr. Sparpotential des Pakets aus; weitere Massnahmen legten Regierung oder Landrat dagegen abschliessend fest, oder sie sind erst geplant. Gegen das Entlastungsrahmengesetz war die Linke. CVP und andere Mitte-Parteien stellten sich gegen die Vorlagen zu Gerichten und Bezirksverwaltung.

Die Stimmbeteiligung betrug beim Entlastungsrahmengesetz 38,53 Prozent, bei den übrigen drei Vorlagen zwischen 37,88 und 38,06 Prozent.

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