Der Baselbieter Landrat will nicht auf die Unternehmenssteuerreform II zurückkommen. Die SP hatte dies verlangt, weil der Bundesrat vor der Abstimmung über die Reform die Stimmbürger falsch informiert hatte. Der Landrat lehnte eine entsprechende SP-Motion aber ab.
Gegen die Motion waren SVP, FDP, CVP/EVP und BDP/GLP wie auch die Regierung. Unterstützt wurde die SP lediglich von den Grünen. In der Folge lehnte es der Rat mit 48 zu 28 Stimmen ab, den Vorstoss an die Regierung zu überweisen.
Die SP hatte mit der Motion die Regierung beauftragen wollen, sich für eine Wiederholung des eidgenössischen Urnengangs über die Unternehmenssteuerreform II einzusetzen. Eine solche verlangt hatte schon die Zürcher Regierung. Das Volk hatte die Reform im Februar 2008 mit knapper Mehrheit von nur 50,5 Prozent angenommen.
Das Problem dabei: In den Abstimmungsunterlagen des Bundesrats war damals von etwa 80 Millionen Franken Steuerausfällen die Rede – später wurde aber klar, dass sich die Ausfälle in Milliardenhöhe bewegen. «Das Volk ist verschaukelt worden» und die Stimmbürger seien «hinters Licht geführt» worden, sagte die Motionärin.
Auch mit Vertrauen, allerdings mit jenem der Unternehmen in die Rechtssicherheit, argumentierten die bürgerlichen Gegner der Motion. Von Steuerausfällen in Milliardenhöhe sei vor dem Urnengang tatsächlich «nie die Rede» gewesen, sagte zudem Finanzdirektor Adrian Ballmer; doch die Regierung sei trotzdem gegen die Motion.
Denn mit der Reform sei auch ein Systemfehler im Steuerrecht korrigiert worden. Ausserdem seien bereits die eidg. Räte und das Bundesgericht gegen eine Wiederholung des Urnengangs, und bei einer solchen entstünde ein «Steuerchaos». Für den Kanton Baselland bewirkt die Reform laut Ballmer Ausfälle von 7 Millionen Franken.