Im Kanton Baselland wird am 17. Juni über das Sparpaket für den Staatshaushalt abgestimmt. Die Stimmberechtigten haben dabei über je zwei Verfassungs- und Gesetzesvorlagen zu befinden, noch nicht aber über Volksinitiativen gegen einzelne der Sparmassnahmen.
Die Regierung legte die Abstimmungsvorlagen am Dienstag fest. Abgestimmt wird über das mehrere Sparmassnahmen enthaltende Entlastungsrahmengesetz, über die Verfassungsänderung zur Reduktion der Zahl der Zivilgerichte und über die Verfassungsänderung sowie das Gesetz zur Aufhebung der Bezirksschreibereien, wie die Regierung mitteilte.
Der Landrat hat die entsprechenden Teile des Sparpakets am 8. und 22. März verabschiedet. Insgesamt hatte der Rat über Sparmassnahmen mit einem Sparpotential von 40 bis 50 Millionen Franken zu beraten; 75 Millionen vom Gesamtpaket von 180 Millionen waren demgegenüber bereits in die Kompetenz der Regierung gefallen.
Kredit für dritten Teil
Die Regierung hat dem Landrat zudem am Dienstag einen Kredit von 5 Millionen Franken beantragt, um den dritten Teil des Sparpakets umzusetzen. Insbesondere bei den direktionsübergreifenden Massnahmen bestehe Bedarf nach externer Unterstützung, begründet sie den Antrag in der Mitteilung.
Das Sparpotential für den dritten Teil des Pakets beziffert die Regierung auf 56 Millionen Franken. Der Grossteil des Kredits solle für die Prüfung eines weiteren Aufgabenverzichts sowie für Optimierungen im Personalwesen und IT-Bereich verwendet werden.