Über die Regelung der Kinderbetreuung im Frühbereich entscheidet im Baselbiet das Volk: Der Landrat hat am Donnerstag das entsprechende Gesetz verabschiedet. Allerdings verfehlte er das qualifizierte Mehr, um den obligatorischen Urnengang auszuschliessen.
Der Rat hiess das Gesetz mit 50 zu 37 Stimmen gut. In der Debatte blieb es aber auch in der zweiten Lesung so umstritten wie in der ersten vom 1. Dezember. Gegen das Gesetz und neue Verpflichtungen für die Gemeinden wehrten sich FDP und SVP. Mehr Betreuungsplätze seien dringend, sagte dagegen das Mitte-Links-Lager.
Eine Mehrheit des Rats beharrte indes auf einer 30-prozentigen Beteiligung des Kantons an den Beiträgen, die die Gemeinden gemäss dem Gesetz an Eltern leisten sollen. Die Regierung hatte dagegen erfolglos auf die ursprüngliche Regierungsfassung zurückkommen wollen, die nur eine Anschubfinanzierung durch den Kanton vorsah.
Auf Antrag der SVP und mit grosser Mehrheit nahm der Rat im weiteren eine Kürzung der Kinderbetreuungsbeiträge bei höheren Einkommen vor. Nichts wissen wollte er allerdings von einem Selbstbehalt, wie ihn die FDP beantragt hatte.
Über die familienergänzende Kinderbetreuung war im Landrat seit 1999 debattiert worden. Eine erste Vorlage, die neben dem Vorschul- auch den Schulbereich einschloss, hatte die Regierung wegen Opposition vor allem der Gemeinden auf zwei Vorlagen aufgeteilt. Die zweite wurde am Donnerstag aus Zeitgründen nicht mehr beraten.