Baselland verzichtet auf umstrittene Gebühr für Feuerungskontrolle

Die Baselbieter Regierung lässt eine umstrittene neue Gebühr für die Öl- und Gasfeuerungskontrolle definitiv fallen. Sie verzichtet wegen der anhaltenden Kritik auf die für die Erhebung der Gebühr nötige Anpassung des Umweltgesetzes.

Die Baselbieter Regierung lässt eine umstrittene neue Gebühr für die Öl- und Gasfeuerungskontrolle definitiv fallen. Sie verzichtet wegen der anhaltenden Kritik auf die für die Erhebung der Gebühr nötige Anpassung des Umweltgesetzes.

Die neue Gebühr hätte den Baselbieter Staatshaushalt um 150’000 Franken entlasten sollen, wie die Bau- und Umweltschutzdirektion Baselland (BUD) am Freitag mitteilte. Die Regierung hat die BUD nun angewiesen, dieses Geld anderweitig einzusparen.

Die Regierung wollte die neue Gebühr 2011 im Rahmen des Entlastungspakets 12/15 auf dem Verordnungsweg einführen. Die Gemeinden sollten verpflichtet werden, pro kontrollierte Anlage eine Gebühr von zehn Franken für den Kanton einzuziehen. Gemeinden, der Gemeindeverband VBLG und die Feuerungskontrolleure gelangten dagegen jedoch ans Kantonsgericht.

Von Anfang an umstritten

Der Kanton verzichtete in der Folge darauf, die Verordnung in Kraft zu setzen, beauftragte jedoch die BUD mit der Ausarbeitung einer Gesetzesgrundlage für die Gebühr. Gemäss der Mitteilung stiess aber die geplante Anpassung des Umweltschutzgesetzes insbesondere aus Gründen der Verhältnismässigkeit im Mitberichtsverfahren erneut auf Widerstand, weshalb die Regierung die Übung nun abblies.

Mit der Gebühr hatte der Kanton Baselland sich jene Kosten abgelten lassen, die ihm für die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden entstehen. Gemäss Communiqué handelt es sich dabei um den Aufwand für Koordination, Datenbankadministration, Aufsicht und Qualitätssicherung. Laut BUD lassen sich die Gemeinden ihren Aufwand durch die Anlagebetreiber abgelten.

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