Baselland will an «Wartegeld» für Hebammen festhalten

Selbständige Hebammen sollen im Kanton Baselland weiterhin ein sogenanntes «Wartegeld» erhalten. Nach Ansicht der Regierung sollen die Bereitschaftsdienste der Hebammen bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen auch in Zukunft von den Gemeinden bezahlt werden.

Selbständige Hebammen sollen im Kanton Baselland weiterhin ein sogenanntes «Wartegeld» erhalten. Nach Ansicht der Regierung sollen die Bereitschaftsdienste der Hebammen bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen auch in Zukunft von den Gemeinden bezahlt werden.

Der Kanton Baselland hatte dieses Wartegeld 2009 mit einer Übergangszeit bis Ende 2013 abgeschafft. Der Landrat verlängerte die Frist bis Ende 2015. Am Dienstag schickte die Regierung eine Vorlage in die Revision, die das Wartegeld definitiv im Gesundheitsgesetz verankern soll.

Mit dieser Gesetzesrevision erfüllt die Regierung eine Motion aus dem Landrat. Im neuen Artikel wird festgeschrieben, dass die Gemeinden für die Inkonvenienzentschädigung aufkommen müssen, deren Höhe aber von der Regierung festgelegt wird.

Die Regierung sieht nun eine Senkung des bisherigen Wartegelds vor. Sie begründet dies mit den höheren Tarifen, die Hebammen seit letztem Jahr für ihre Dienste verrechnen können. Die Erhöhung macht nach Angaben der Exekutive 10 bis 20 Prozent aus.

Das Wartegeld etwa für eine Hausgeburt soll deshalb von 625 auf 400 Franken reduziert werden. Das entspreche dem Ansatz von Basel-Stadt, heisst es in der Mitteilung.

Die Regierung prognostiziert den Gemeinden für das Wartegeld der Hebammen Kosten von insgesamt rund 152’000 Franken pro Jahr. Damit es bei der Ausrichtung der Inkonvenienzentschädigung keine Lücke gibt, soll das neue Gesetz rückwirkend per Anfang 2016 in Kraft treten.

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