Elektronische Fussfesseln sollen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren ersetzen können, fordert eine Baselbieter Standesinitiative. Mit der am Mittwoch publizierten Vorlage setzt die Kantonsregierung eine überwiesene Motion der Grünen um. Heute läuft erst ein Pilotversuch, und die hängige Revision des Schweizer Strafgesetzbuchs sieht maximal ein Jahr vor.
Im Rahmen des Pilotversuchs, der im Baselbiet seit 16 Jahren läuft, können stationäre Haftstrafen von 20 Tagen bis 12 Monaten durch Electronic Monitoring (EM) ersetzt werden. Das ist dem Landrat angesichts der guten Erfahrungen zu wenig, weshalb er die Motion Ende Januar ohne Angabe einer Wunschdauer stillschweigend an die Regierung überwies.
Auch die Regierung zieht nun eine positive Bilanz: Es gebe sehr wenig Abbrüche und Rückfälle, und das Ziel werde «fast immer» erreicht, dass Betroffene zwar mit spürbaren Einschränkungen bestraft werden, aber nicht ihren sozialen Rahmen samt Job verlieren. Bei längeren Strafen sei die «sozialarbeiterische Betreuung» indes wesentlich.
Schon ab fünf Tagen
Die Regierung wünscht sich konkret mit Verweis auf Praxis-Erfahrungen eine Ausweitung des Anwendungsrahmens für EM nach unten schon ab fünf Tagen sowie nach oben bis zu drei Jahren. Mit neueren Geräten lohne sich EM schon bei kürzeren Strafen.
Bei längeren Strafen schenkt das erst recht ein: EM koste weniger als 30 Prozent eines stationären Gefängnisaufenthaltes. Bei 18 Monaten Strafe spare es über 120’000 Franken, schreibt die Baselbieter Regierung weiter. Überdies würde Platz gespart in den überfüllten Strafanstalten.
Das EM in Baselland ist Teil eines Schweizer Modellversuchs. Derzeit werden die Strafvollzugsbestimmungen als ein Aspekt einer Revision des eidgenössischen Strafgesetzbuches (StGB) in den eidgenössischen Räten überarbeitet; aktuell sind zwölf Monate als EM-Maximum vorgesehen. National- und Ständerat sind sich teils nicht einig; in der Sommersession sollen die Würfel fallen.
Die Baselbieter Standesinitiative spiele demnach in der aktuellen Beratung kaum mehr eine Rolle, schätzt Liestal. Falle die StGB-Vorlage am Ende durch, bleibe EM ungeregelt. Lege dann jedoch das Bundesamt für Justiz wie angedacht eine neue Teilrevision nur für EM vor, könnte die Standesinitiative einfliessen.