Naturärzte, die im Kanton Baselland praktizieren wollen, sollen künftig keine kantonale Prüfung mehr ablegen müssen: Im Landrat haben sich die Fraktionen am Donnerstag in erster Lesung für eine entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes ausgesprochen.
Verlangt werden von Naturärzten soll künftig noch ein genügender Ausbildungsnachweis. Die Regierung begründete den Verzicht auf die Prüfung unter anderem mit dem Binnenmarktgesetz. Die Zulassung in der Komplementärmedizin ist in den Kantonen sehr unterschiedlich geregelt, Prüfungen kennen aber bereits die meisten Kantone nicht mehr.