Whistleblowing in der baselstädtischen Verwaltung soll mit einer Revision des Personalgesetzes geregelt werden. Eine solche beantragt die Regierung dem Grossen Rat, wie sie am Dienstag mitteilte.
Zuständigkeiten und Verfahren sollen so festgeschrieben werden, dass Whistleblower künftig in ihrem Anstellungsverhältnis nicht mehr benachteiligt werden können und sich nicht einer Amtsgeheimnisverletzung schuldig machen. Die Regierung setzt damit einen Vorstoss der grossrätlichen Geschäftsprüfungskommission um.
Als Meldestelle ist die Ombudsstelle vorgesehen. Diese sei zwar bereits nach geltendem Recht Adressatin für interne Anzeigen, jedoch sei der Schutz der Whistleblower bisher ungenügend.