Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement hat auf kritische Anmerkungen der Nationalen Anti-Folter-Kommission zum Ausschaffungsgefängnis Bässlergut reagiert: Mehrere Empfehlungen seien bereits umgesetzt, andere sollen in den geplanten Ausbau einfliessen, teilte das Departement am Mittwoch mit.
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hatte dem Gefängnis Bässlergut im vergangenen Sommer weitgehend gute Noten gegeben und dieses als „insgesamt positiv“ beurteilt. Sie ortete indes auch Verbesserungspotential; insbesondere das Haftregime kritisierte sie als zu restriktiv.
Die Empfehlungen der NKVF sind nicht verbindlich; die Basler Regierung hatte jedoch deren sorgfältige Prüfung zugesagt. Laut der Mitteilung informierte das Sicherheitsdepartement nun den NKVF-Präsidenten per Schreiben über inzwischen erfolgten Schritte.
Stärkere Abgrenzung
So seien unter anderem die Zellenöffnungszeiten und der freie Hofgang verlängert worden. Das ergebe eine stärkere Abgrenzung vom Regime für Strafvollzugsinsassen, die im Bässlergut kurze Haftstrafen verbüssen.
Verbesserungen erfolgt seien zudem bei der Infrastruktur, so bei der Ausgestaltung der Besuchs-, Arbeits- und Aufenthaltsräume und der Spazierhöfe, der Installation von Telefonapparaten oder dem Verpflegungsangebot. Die Empfehlung für mehr Bewegungsfreiheit für die Häftlinge sei derweil in den Projektwettbewerb für den Ausbau eingeflossen.
Für einen Anbau und Neubau bei der Anlage im Bässlergut hat der Grosse Rat letzten September einen Projektierungskredit von einer Million Franken bewilligt. Geschaffen werden sollen neue Haftplätze zum Vollzug kurzer Haftstrafen und Räume für die Diensthundegruppe der Polizei. Die Baukosten werden auf 27 Millionen Franken geschätzt.