In der Basler Kantonsverwaltung soll das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre erhöht werden. Grund für diese Massnahme ist die vorgesehene Senkung des technischen Zinssatzes der staatlichen Pensionskasse von vier auf drei Prozent.
Das höhere Rentenalter und der tiefere Zinssatz sind Bestandteile einer Revision des Pensionskassengesetzes, die am Donnerstag in die Vernehmlassung geschickt wurde. Umgesetzt werden mit der Revision auch neue Vorgaben des Bundes über die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Für einmal sei nicht eine Sanierung Anlass für eine Revision des Pensionskassengesetzes, sagte Finanzdirektorin Eva Herzog vor den Medien. Die in den letzten Jahren zwei Mal ausfinanzierte Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) stehe mit einem voraussichtlichen Deckungsgrad von rund 98 Prozent per Ende 2012 gut da.
Basel regelt Finanzierung
Im Basler Pensionskassengesetz soll künftig die Finanzierung der staatlichen Pensionskasse geregelt werden. Möglich wäre auch die Regelung der Leistungen gewesen, nicht aber gleichzeitig beides. Damit müssen die Leistungen künftig vom Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) so ausgestaltet werden, dass sie innerhalb des finanziellen Rahmens bleiben.
Die Senkung des technischen Zinssatzes um 25 Prozent ist einer der Eckwerte, den die Regierung für die Finanzierung vorgibt. Dieser Schritt ist die Folge der sinkenden Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten und ist bei vielen Pensionskassen ein Thema.
Um die aus dieser Massnahme resultierende tiefere Sollrendite zu kompensieren, hätten anstelle der Erhöhung des Rentenalters auch die Pensionskassenbeiträge angehoben werden können. Das ist jedoch für die Regierung kein Thema. Den bisherigen Aufteilungsschlüssel der Beiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern will die Exekutive ebenfalls nicht antasten.
Primat- und Kapitalisierungsfrage offen
Noch nicht festgelegt hat sich die Regierung nach Angaben der Finanzdirektorin in der Frage, in welchem Primat die PKBS künftig geführt werden soll. Dies müsse im Gesetz nicht zwingend geregelt werden; wenn der Grosse Rat dies wolle, könne er es jedoch tun.
Der von bürgerlicher Seite immer wieder geforderte Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat würde allerdings die Staatskasse mit 345 Mio. Fr. belasten, gab Herzog zu bedenken. So hoch wären die Kosten, um für die Aktiven den Besitzstand zu garantieren.
Ebenfalls das Vernehmlassungsergebnis abwarten will die Regierung beim künftigen Deckungsgrad. Wird an der Vollkapitalisierung mit 100 Prozent festgehalten, würde dies laut Herzog einen „Kraftakt“ erfordern: Der Kanton und die Versicherten müssten je 525 Mio. Fr. zur Ausfinanzierung einschiessen, die der tiefere technische Zinssatz zur Folge hat.
Bei einem Wechsel zum System der Teilkapitalisierung mit einem Deckungsgrad von 80 Prozent würden dagegen weder der Staat noch die Versicherten zusätzlich zur Kasse gebeten. Vielmehr käme die PKBB auf diesem Weg gar zu einer Wertschwankungsreserve. Für den Staat am günstigsten wäre damit die Teilkapitalisierung und der Verzicht auf einen Primatwechsel, konstatierte Herzog.
Für Rentner folgenlos
Auf bestehende Renten soll die Revision des Pensionskassengesetzes keine Auswirkungen haben. Für Kantonsangestellte, die kurz vor der Pensionierung stehen, schlägt die Regierung eine Besitzstandgarantie vor.
Versicherte bis fünf Jahre vor der Pensionierung sollen die bisherige Rente im Alter 63 erhalten; für jene zwischen fünf und zehn Jahren ist ein teilweiser Anspruch auf Besitzstand geplant. Langjährigen Mitarbeitenden soll zudem garantiert werden, dass sie die bisherige Rente im Alter von 65 Jahren erreichen.