Basler Beamte sollen länger arbeiten

In der Basler Kantonsverwaltung soll das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre erhöht werden. Grund für diese Massnahme ist die vorgesehene Senkung des technischen Zinssatzes der staatlichen Pensionskasse von vier auf drei Prozent.

Aktenstudium bis 65: Basel-Stadt will Beamte erst mit 65 pensionieren. (Bild: Keystone)

In der Basler Kantonsverwaltung soll das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre erhöht werden. Grund für diese Massnahme ist die vorgesehene Senkung des technischen Zinssatzes der staatlichen Pensionskasse von vier auf drei Prozent.

Das höhere Rentenalter und der tiefere Zinssatz sind Bestandteile einer Revision des Pensionskassengesetzes, die am Donnerstag den Medien vorgestellt wurde. Umgesetzt werden damit neue Vorgaben des Bundes über die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Basel regelt Finanzierung statt Leistungen

Im Basler Pensionskassengesetz soll künftig die Finanzierung der staatlichen Pensionskasse geregelt werden. Möglich wären auch die Leistungen gewesen, nicht aber gleichzeitig beides. Die Leistungen müssen künftig vom Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) so ausgestaltet werden, dass sie innerhalb des finanziellen Rahmens bleiben.

Die Senkung des technischen Zinssatzes um 25 Prozent ist einer der Eckwerte, den die Regierung für die Finanzierung vorgibt. Dieser Schritt ist die Folge der sinkenden Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten und ist bei vielen Pensionskassen ein Thema.

Um die aus dieser Massnahme resultierende tiefere Sollrendite zu kompensieren, könnte man anstelle der Erhöhung des Rentenalters auch die Pensionskassenbeiträge anheben. Das ist jedoch für die Regierung kein Thema. Auch den bisherigen Aufteilungsschlüssel der Beiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern will die Exekutive beibehalten.

Besitzstandgarantie

Auf bestehende Renten hat die nun in die Vernehmlassung geschickte Revision des Pensionskassengesetzes keine Auswirkungen, wie es in der Mitteilung heisst. Für Kantonsangestellte, die kurz vor der Pensionierung stehen, schlägt die Regierung eine Besitzstandgarantie vor.

Versicherte bis fünf Jahre vor der Pensionierung sollen die bisherige Rente im Alter 63 erhalten; für jene zwischen fünf und zehn Jahren davor ist ein teilweiser Anspruch auf Besitzstand geplant. Langjährigen Mitarbeitenden soll zudem garantiert werden, dass sie die bisherige Rente im Alter von 65 Jahren erreichen.

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