Basler Grossratskommission gegen Sparen bei EL-Beihilfen

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Basler Kantonsparlaments ist gegen Sparen bei den kantonalen Beihilfen zu den AHV/IV-Ergänzungsleistungen: Sie beantragt dem Grossen Rat, auf eine von der Regierung im Zuge der Sparmassnahmen für den Staatshaushalt beantragte Kürzung nicht einzutreten.

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Basler Kantonsparlaments ist gegen Sparen bei den kantonalen Beihilfen zu den AHV/IV-Ergänzungsleistungen: Sie beantragt dem Grossen Rat, auf eine von der Regierung im Zuge der Sparmassnahmen für den Staatshaushalt beantragte Kürzung nicht einzutreten.

Die Regierung will die Beihilfen zu den Ergänzungsleistungen (EL) senken, und zwar in der Regel um 60 Prozent. Ausserdem sollen die Beihilfen direkt an die EL gekoppelt werden; die bisher bei knappem Überschreiten der EL-Anspruchsgrenze noch geleisteten Beihilfen fielen so weg. Laut dem am Freitag veröffentlichten GSK-Bericht ist jedoch eine Kommissionsmehrheit damit nicht einverstanden.

Die Mehrheit hege schwerwiegende sozialpolitische Bedenken, dass ausgerechnet bei einem der wirtschaftlich schwächsten Teile der Bevölkerung gespart werden soll, heisst es im Bericht. Betroffen wären einige Tausend Personen. Zwar gehe es jeweils nur um Kleinstbeträge von wenigen Dutzend Franken im Monat, die aber in diesen Fällen angesichts der Einkommensverhältnisse wesentlich seien.

Gleichzeitig plane der Kanton bedeutende Grossausgaben, die die Einsparung durch die Beihilfen-Kürzung «sehr relativieren» würden. Die GSK äussert zwar Verständnis dafür, dass das Wirtschafts- und Sozialdepartement unter dem Druck des Sparauftrags der Regierung den Vorschlag gemacht hat. Doch zeige sich auch die Problematik der Opfersymmetrie, wenn alle Departemente gleichermassen sparen sollten.

Minderheit wollte eintreten

Eine Kommissionsminderheit wollte allerdings auf die Vorlage eintreten und es damit ermöglichen, die konkreten Einzeländerungen im kantonalen Einführungsgesetz zum EL-Gesetz des Bundes zu plausibilisieren und falls nötig anzupassen. Ausserdem sähe sie, wie die Regierung, gerade nicht die Schwächsten der Gesellschaft – Sozialhilfe-Bezüger und Working Poor – betroffen.

Zudem bestehe die ursprüngliche Begründung der Beihilfen, nämlich höhere Lebenshaltungskosten in der Stadt, nicht mehr, und Ersatzeinsparungen liessen sich auch nicht finden, meinte die Minderheit. Die GSK beschloss am Ende jedoch mit neun zu drei Stimmen bei einer Enthaltung, dem Plenum Nichteintreten auf die Vorlage zu beantragen.

Die Basler Regierung hat im Februar ein Sparpaket für den Staatshaushalt vorgelegt, das jährliche Minderausgaben von 69,5 Millionen Franken ermöglichen soll. Ziel ist die Verhinderung eines strukturellen Defizits. Die Kürzung der EL-Beihilfen soll dazu jährlich wiederkehrend rund 4,7 Millionen Franken beitragen.

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