Bei der Revision des Pensionskassengesetzes ist die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rats mit dem Vorschlag der Regierung nicht ganz einverstanden. Und zwar in einem zentralen Punkt.
Bei der Revision des Pensionskassengesetzes ist die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rats (WAK) in einem zentralen Punkt nicht einverstanden mit dem Vorschlag der Regierung: Statt am Leistungsprimat festzuhalten beantragt die WAK den Wechsel zum Beitragsprimat.
Der Primatwechsel, der von bürgerlicher Seite schon lange gefordert wird, sei Teil eines Kompromissvorschlags, den die WAK gemeinsam mit Finanzdirektorin Eva Herzog ausgearbeitet habe, gab die Kommission am Mittwoch bekannt. Getragen werde dieser Kompromiss mit einer Ausnahme von sämtlichen Kommissionsmitgliedern.
Mehrkosten von 400 Millionen Franken
Der Kompromiss belastet den Kanton laut der WAK mit 400 Millionen Franken mehr als der ursprüngliche Vorschlag der Regierung. Die Mehrkosten entstehen durch die Umstellung auf das Beitragsprimat sowie die Besitzstandkosten, die sowohl für den Primatwechsel wie auch für die Senkung des technischen Zinssatzes vom Arbeitgeber getragen werden.
Die Senkung des technischen Zinssatzes auf maximal drei Prozent ist eines jener Elemente des Regierungsvorschlags, dem die WAK zustimmt. Auch mit der Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahren ist die Kommission einverstanden.
Mehrheitlich einverstanden ist die Kommission auch mit der geplanten Teilkapitalisierung mit Staatsgarantie. Eine Vollkapitalisierung der staatlichen Pensionskasse wäre zwar grundsätzlich wünschenswert, würde aber die Staatsfinanzen zu stark belasten, findet die WAK. Die zur Stärkung des Deckungsgrads eingeleiteten Massnahmen sollten aber laut Kommissionsbericht langfristig zur Vollkapitalisierung führen.