Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat die Basler Kantonalbank (BKB) gerügt. Die BKB hat gemäss der Aufsichtsbehörde zwischen 2009 und 2012 «in unzulässiger Weise» den Börsenkurs der eigenen Partizipationsscheine gestützt.
Der BKB werden Auflagen gemacht und die unrechtmässig erzielte Gewinne von 2,64 Millionen Franken eingezogen.
Im Zuge einer Marktabklärung habe die Finma erhebliche Unregelmässigkeiten im Handel mit Partizipationsscheinen der Basler Kantonalbank festgestellt, heisst es in der Finma-Mitteilung. Im Mai 2013 sei deshalb ein Enforcement-Verfahren eröffnet worden.
Das nun abgeschlossene Verfahren zeigt nach Ansicht der Finma, dass die BKB zwischen Januar 2009 und Ende September 2012 in manipulativer Weise den Börsenkurs der eigenen Partizipationsscheine gesteuert hat.
Die BKB habe aufsichtsrechtliche Bestimmungen zum Marktverhalten verletzt und gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen, indem sie systematisch marktverzerrende Kaufaufträge für eigene Partizipationsscheine (PS) erteilt habe.
Diese suggerierten eine effektiv nicht vorhandene Nachfrage, die sich kurssteigernd auswirkte. Gleichzeitig verkaufte die Bank Titel aus ihrem Eigenbestand von Frühjahr 2009 bis Sommer 2010 gewinnbringend.
Illegale Stützungskäufe
Nachdem der PS der BKB insbesondere ab Herbst 2011 unter starken Verkaufsdruck geraten waren, nahm die Bank zudem Stützungskäufe vor. Weitere Käufe gegen den Markttrend erfolgten nach Einführung eines internen Eigenhandelsreglements im November 2011.
Die BKB teilte ihrerseits mit, dass sie die Rüge der Finma akzeptiere. Ab Herbst 2011 habe die Bank versucht, den durch die US-Steuerproblematik eingetretenen Kursrückgang durch Marktinterventionen an der Börse aufzuhalten oder zumindest zu dämpfen.
Eingezogene Gewinne fliessen in Bundeskasse
Mit ihrem Vorgehen habe die BKB «in schwerer Weise» gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen, stellte die Finma fest. Die Finma hat der Bank daher Auflagen gemacht und die von 2009 bis Sommer 2010 unrechtmässig erzielten Gewinne von 2,64 Millionen Franken eingezogen. Dieser Betrag geht, mangels direkt geschädigter Anleger, an den Bund.
Die BKB hält fest, dass die Finma bei der BKB weder strafrechtlich relevante Sachverhalte noch eine Schädigung von Anlegern oder Kunden festgestellt habe.
Die Finma anerkennt, dass sich die BKB im Rahmen des Verfahrens stets kooperativ verhalten und zur raschen Aufklärung beigetragen hat. Die unterdessen von der BKB unter neuer Leitung aus eigener Initiative getroffenen Massnahmen seien zielgerichtet und geeignet, erkannte organisatorische Mängel zu beheben.