Basler Kantonslabor erlässt Verkaufsverbot für Kinderkosmetika

Kinderkosmetika sind mit Vorsicht zu kaufen: Das Kantonslabor Basel-Stadt hat neun von 44 untersuchten Produkten aus dem Verkehr gezogen.

Verkaufsverbote wegen krebserzeugenden Substanzen (Archiv) (Bild: sda)

Kinderkosmetika sind mit Vorsicht zu kaufen: Das Kantonslabor Basel-Stadt hat neun von 44 untersuchten Produkten aus dem Verkehr gezogen.

Kinderkosmetika weisen weiterhin teilweise eklatante Mängel auf: Das Kantonslabor Basel-Stadt hat neun von 44 untersuchten Produkten aus dem Verkehr gezogen. Die Beanstandungsquote liegt bei 59 Prozent.

Zu Kritik Anlass gaben in erster Linie Nagellacke und Lippenpflegeprodukte, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Bericht des Kantonslabors hervorgeht. Die untersuchten Produkte stammten von Importeuren, Warenhäusern, Spielzeugläden und Boutiquen in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Zürich.

Die neun Verkaufsverbote wurden mit unerlaubten Farbstoffen, hohen Gehalten an krebserzeugenden Substanzen oder nicht deklarierten allergenen Duftstoffen begründet. Sechs weitere Produkte wurden nach den Untersuchung freiwillig aus dem Verkehr gezogen.

Kinderkosmetika sind in den letzten Jahren regelmässig untersucht worden. Wegen der unverändert hohen Beanstandungsrate drängen sich laut dem Kantonslabor weitere Kontrollen auf. Zwar seien in den letzten Jahren viele Produkte vom Markt genommen worden, doch seien die Ersatzprodukte in vielen Fällen nicht besser.

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