Basler Kasernen-Pläne beenden alte Künstleratelier-Privilegien

Die 33 Künstler-Ateliers des Kantons Basel-Stadt in der Klingentalkirche der alten Kaserne werden künftig zum vierfachen Preis und nur noch befristet vermietet. Auslöser für die neue Vergabepraxis sind Kaserne-Umbaupläne, wegen derer die Ex-Kirche saniert werden muss.

Die 33 Künstler-Ateliers des Kantons Basel-Stadt in der Klingentalkirche der alten Kaserne werden künftig zum vierfachen Preis und nur noch befristet vermietet. Auslöser für die neue Vergabepraxis sind Kaserne-Umbaupläne, wegen derer die Ex-Kirche saniert werden muss.

Der etwa 2017 anstehende seitliche Teildurchbruch bei der Kaserne zum Klingentalweglein machen bauliche Massnahmen am Hauptbau nötig. Diese will der Kanton gleich mit einer «dringend notwendigen Minimalsanierung der Innenräume» der Ex-Kirche verbinden, wie das Präsidialdepartement (PD) am Dienstag mitteilte.

Seit 50 Jahren Mieterin der Klingentalkirche mit insgesamt knapp 2000 m2 Atelierflächen und 562 m2 Lager ist die Ateliergenossenschaft Basel. Diese vergibt die Ateliers frei nach eigenem Gusto. Ihr Mietvertrag wird per Ende 2014 gekündigt; die einzelnen Untermieter können aber zu bisherigen Konditionen bis 2017 bleiben.

Fördermassnahme statt indirekter Subvention

Seit Jahrzehnten kostet dort der m2 die Kunstschaffenden 19.50 Franken pro Jahr. Zudem werden alle Nebenkosten vom Kanton getragen. Dies bedeute eine «indirekte und nicht kontrollierte Subventionierung», schreibt das PD; eine neue Atelierpolitik sei jetzt angezeigt. – 33 der insgesamt 40 kantonalen Ateliers befinden sich in der ehemaligen Kirche.

In Zukunft soll der m2 Kunst-Atelier 80 Franken im Jahr kosten. Dies sei für Räume mit aktuellem Standard «immer noch tief», verglichen mit privaten Atelierhäusern oder subventionierten Räumen in der Schweiz. Die Kunstateliers blieben auch günstig im Vergleich mit anderen Räumlichkeiten in der Basler Kaserne, wie es weiter hiess.

Die neue Vergabepraxis gilt für frei werdende Ateliers, sobald die Kündigung für die Ateliergenossenschaft rechtskräftig ist. Ziel der neuen Politik sei, die kantonalen Ateliers «als Fördermassnahme zu vergeben». Diese solle «einem möglichst breiten Kreis» offenstehen, weshalb neue Verträge auf fünf Jahre begrenzt werden.

Nur für regionale Kunstschaffende

Die Räume sollen künftig nach klaren und öffentlich bekanntgegebenen Kriterien «im Sinne einer Chancengleichheit» vergeben werden. Frei werdende Ateliers würden öffentlich ausgeschrieben. In der Region tätige Kunstschaffende könnten sich bewerben; entscheiden soll dann ein von der PD-Kulturabteilung eingesetztes unabhängiges Gremium.

Laut der Mitteilung werden beim Zuschlag «eine hohe Generationendurchmischung, Synergien und Ergänzungen auf dem Areal» beachtet. Die betroffenen Kunstschaffenden würden Mitte Mai bei einem Anlass persönlich angehört; sie sollen bei der Detailplanung einbezogen werden. Das neue Ateliermodell soll bis 2015 ausgearbeitet sein.

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