Basler Ombudsstelle künftig in der Regel im Jobsharing zu besetzen

Die baselstädtische Ombudsstelle soll künftig in der Regel im Jobsharing mit je einem Mann und einer Frau besetzt werden; jeder Teil soll mindestens 40 Prozent übernehmen. Der Grosse Rat beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung mit 61 gegen 25 Stimmen.

Die baselstädtische Ombudsstelle soll künftig in der Regel im Jobsharing mit je einem Mann und einer Frau besetzt werden; jeder Teil soll mindestens 40 Prozent übernehmen. Der Grosse Rat beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung mit 61 gegen 25 Stimmen.

Die mit insgesamt 100 Stellenprozenten dotierte Ombudsstelle war zeitweise von einer Person, aber auch schon im Jobsharing besetzt. Beides bewährte sich gemäss Vorlage in der Praxis. Dagegen waren SVP und FDP. Die SVP bezweifelte die Notwendigkeit, ein Konzept festzuschreiben. Die Neuerung geht auf einen SP-Vorstoss zurück.

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