Das baselstädtische Parlament will der Regierung mehr Aufträge geben können als bisher. Der Grosse Rat hat am Mittwoch dazu seine Geschäftsordnung revidiert und die eigenen Kompetenzen bei Motionen erweitert. Weil dazu die Verfassung angepasst werden muss, hat das Volk das letzte Wort.
Anlass für die Teilrevision sind zwei vom Parlament überwiesene Vorstösse. Hauptpunkt der Änderung des Gesetzes über die Geschäftsordnung (GO) ist die von FDP-Seite angeregte Stärkung des Instruments der Motion.
Konkret will das Parlament die Regierung in deren Kompetenzbereich verpflichten können, eine bestimmte Massnahme zu ergreifen. Die vom Ratsbüro vorgeschlagene Regelung lehnt sich an eine im Bundesparlament geltende an; auf Kantonsebene ist diese erweiterte Motionskompetenz laut dem Ratsbüro-Sprecher ein Novum.
Regierung bringt mildere Fassung durch
Nicht einverstanden war die SP, die gewichtige Fragen wie diese Erweiterung der politischen Rechte lieber in einer Kommission seriös hätte vorberaten lassen. Sie beantragte daher Rückweisung an die Kommission. Bei 44 zu 44 Stimmen und zwei Enthaltungen fällte die grüne Ratspräsidentin indes einen Stichentscheid gegen Rückweisung.
Mit der Vorlage des Ratsbüros sieht die SP die Gewaltenteilung in Gefahr. Die LDP votierte mangels klarer Verbesserung gegen eine neue Motionsrechts-Regelung. Grünes Bündnis, SVP und CVP/EVP wollen derweil das Parlament gegenüber der übermächtigen Verwaltung stärken.
Die Regierung ist skeptisch gegenüber einer Ausweitung der Motionskompetenz, falls auch Themen tangiert würden, die per Verfassung ihr zugeteilt sind. Ihr Antrag für eine entsprechend weniger weit gehende Kompromisslösung obsiegte gegen den Ratsbüro-Vorschlag mit 48 gegen 38 Stimmen.
Der Rat beschloss neuen Motionskompetenzen in der GO in der Schlussabstimmung mit 48 gegen 35 Stimmen. Die dazugehörige Verfassungsänderung kam mit 53 gegen 35 Stimmen durch.
Wird die Verfassungsänderung an der Urne angenommen, kann der Grosse Rat künftig Einfluss auf Verordnungen nehmen: Wird eine Motion überwiesen, muss die Regierung entweder die Verordnung ändern oder eine Gesetzesänderung vorlegen.
Keine Umzonungs-Sperrminorität
Zweiter zentraler Punkt der Geschäftsordnungs-Revision ist eine von der SVP angeregte Einführung eines Zweidrittelmehrs für Umzonungsentscheide zulasten von Industrie- und Gewerbezonen. Wie die Regierung lehnte dies die Ratslinke ab, ebenso CVP/EVP und GLP.
Die SVP argumentierte mit einem zunehmendem Umzonungsdruck zulasten des Gewerbes und dessen Arbeitsplätzen. Die SP warnte hingegen vor einem faktischen Vetorecht eines Ratsdrittels, was völlig übertrieben wäre. Dieser Passus wurde in der Detailberatung mit 62 gegen 15 Stimmen klar gestrichen.
Das Beschlusspaket mit diesem Passus und diversen weiteren Änderungen wurde in der Schlussabstimmung mit 81 gegen 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich gutgeheissen.