Die Basler Regierung erhöht für das kommende Jahr den kantonalen Anteil für Spitalleistungen von 55 auf 56 Prozent. Verhindern soll dieser Schritt höhere Krankenkassenprämien, die aus einer der im regierungsrätlichen Entlastungspaket vorgesehenen Sparmassnahmen drohen.
Das im Februar vorgestellte Sparpaket sieht bei den Staatsbeiträgen zur Finanzierung der ungedeckten Kosten von Lehre und Forschung in den Spitälern einen Abbau von insgesamt 23 Millionen Franken pro Jahr vor. Durch die Erhöhung des Kostenteilers um einen Prozentpunkt bleibt dem Kanton unter dem Strich noch eine Einsparung von 12 Millionen Franken, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Die nun beschlossene Erhöhung des Kostenteilers hatte die Regierung schon im Entlastungpaket 2015 bis 2017 vorgesehen. Sie begründete dort den geplanten Abbau bei den Beiträgen von bisher 61 Millionen Franken pro Jahr mit Leiturteilen des Bundesverwaltungsgerichts zur neuen Spitalfinanzierung. Demnach können diese Aufwendungen zumindest teilweise in die Spitaltarife eingerechnet werden.
Der Kantonsanteil für Akut- und Übergangspflege bleibt dagegen nach Angaben der Regierung unverändert. Er beträgt weiterhin 55 Prozent.