Auslandschweizer sollen im Kanton Basel-Stadt weiterhin nicht an den Ständeratswahlen teilnehmen können. Diese Ansicht vertritt die Regierung des Stadtkantons in ihrer Antwort auf eine Motion aus dem Grossen Rat. Damit stellt sie sich auch gegen den Bundesrat.
Die Regierung beantragt dem Parlament gemäss einer Mitteilung vom Dienstag, eine Motion für die Einführung des Ständeratwahlrechts für Auslandschweizer nicht zu überweisen. Unter anderem verweist die Regierung auf die Bedeutung der lokalen Verbundenheit bei der Wahl des einzigen Basler Ständerats. Auch angebliche Probleme mit den Fristen führt die Exekutive ins Feld.
In elf Kantonen eingeführt
Andere Kantone sehen das indes anders: Letztes Jahr konnten sich im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer in elf Kantonen an der Ständeratswahl beteiligen, darunter auch im Baselbiet. Ausser in Basel-Stadt blieben sie dagegen in den Kantonen LU, UR, OW, NW, GL, ZG, BS, SH, AR, AI, SG, AG, TG, VD und VS ausgeschlossen.
Eingreicht worden war der Vorstoss im Grossen Rat von einem FDP-Exponenten im September 2011. Für den Motionär gibt es keine sachlichen Gründe, dass die Auslandschweizer in Basel-Stadt zwar an den National- nicht aber an den Ständeratswahlen teilnehmen dürfen. Die Wahl des Nationalrats ist bundesrechtlich geregelt, jene des Ständerats jedoch kantonalrechtlich.
Der Bundesrat hatte bereits im Sommer 2011 die Kantone in einem Schreiben aufgefordert, auch die Auslandschweizer zur Wahl des Ständerats zuzulassen. Die Landesregierung schloss damals nicht aus, bei den betroffenen Kantonen längerfristig ein weiteres Mal zu intervenieren.
Unzufrieden mit der Situation ist neben dem Bundesrat auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats. Sie hat letztes Jahr bei der Bundesverwaltung ein Rechtsgutachten bestellt. Dieses soll klären, ob die Kantone ohne Verfassungsänderung verpflichtet werden können, Auslandschweizern die Teilnahme an den Ständeratswahlen zu ermöglichen.