Die Basler Regierung ist gegen eine „schwarze Liste“ für Personen, welche die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. Sie beantragt dem Grossen Rat, eine entsprechende Motion der SVP abzulehnen.
Prämienschulden „mit aller Konsequenz“ einzufordern ist nach Überzeugung der Regierung eine Kernaufgabe der Krankenversicherer. Dafür biete die Betreibung das adäquate rechtsstaatliche Verfahren, hält die Exekutive in einer Mitteilung vom Dienstag fest.
Die von der SVP geforderte „schwarze Liste“ würde dagegen laut der Regierung als zusätzliche Sanktion neben der Betreibung ausser administrativem Mehraufwand kaum einen zusätzlichen Mehrnutzen bringen. Dagegen müssten jährlich 18’000 Betreibungsbegehren der Krankenkassen im Hinblick auf die Aufnahme auf die „schwarze Liste“ und die Anordnung einer Sistierung amtlich überprüft werden.
Vorbild für eine „schwarze Liste“ für säumige Prämienzahler war für die Basler SVP der Kanton Thurgau. Das Grosse Rat überwies die Motion im Dezember mit 40 zu 39 Stimmen nur knapp zur Stellungnahme an die Regierung. Nach Vorstellungen der SVP sollen säumige Zahler ärztliche Behandlung nur im Notfall oder gegen Vorkasse in Anspruch nehmen dürfen.
Hängig ist das Thema derzeit auch im Kanton Baselland. Der Landrat beauftragte die Regierung im Dezember, ihm bis spätestens Mitte August die gesetzliche Grundlage für das Führen einer „schwarzen Liste“ zu unterbreiten.