Die Basler Regierung hat den Kantonsanteil an den stationären Spitalleistungen für 2013 auf 55 Prozent festgelegt, wie sie am Dienstag mitteilte. Das ist der gesetzliche Mindestanteil und derselbe Anteil wie für 2012. Die Krankenkassen tragen den Rest.
Die Regierung hatte die Tarife für 2012 im Januar erst provisorisch festgelegt, weil zwischen Spitälern und Krankenversicherern noch keine flächendeckenden Tarifabschlüsse zustandegekommen waren. So seien die Auswirkungen der seit Jahresbeginn geltenden neuen Spitalfinanzierung noch nicht genau zu beurteilen, hiess es weiter.
Gemäss den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes legen die Kantone jeweils bis Ende März ihre Anteile für das Folgejahr fest. Gegen den letztjährigen Regierungsbeschluss für den Kantonsanteil an den stationären Spitalleistungen 2012 hatte der Kassen-Verband Santésuisse protestiert: So würden die Prämien stark ansteigen.