Die Basler Regierung legt dem Grossen Rat ein Freizeitgarten-Gesetz vor. Mit diesem Gesetz und der laufenden Zonenplanrevision würden die Anliegen des Gegenvorschlags zur Familiengarten-Initiative vollständig umgesetzt, teilte die Regierung am Mittwoch mit.
Das Basler Stimmvolk hatte letztes Jahr die Initiative zum Schutz von Basler Familiengartenarealen abgelehnt, den Gegenvorschlag des Grossen Rats jedoch angenommen. Dieser bezweckt die Sicherung eines ausreichenden Angebots von Freizeitgärten, die Aufwertung der Freizeitgartenareale und den Schutz von Pächterinnen und Pächtern bei Kündigungen.
Nach Regierungsangaben wird der Schutz der Gartenareale in der Stadt direkt durch die aktuelle Zonenplanrevision erfüllt. Mit dem Gesetz soll nun auch jenen Aspekten des Gegenvorschlags Rechnung getragen werden, die sich nicht durch raumplanerische Massnahmen umsetzen lassen. Dabei geht es gemäss der Mitteilung insbesondere um den Schutz der Gärten ausserhalb des Stadtgebiets.
Was den Schutz der Pächterinnen und Pächter betrifft, werden ins Gesetz die entsprechenden Bestimmungen eines Grossratsbeschlusses vom November 1994 übernommen, der weiterhin nur für die Gärten des Kantons gilt. Der erste Abschnitt des Gesetzes übernimmt praktisch unverändert den Wortlaut des Gegenvorschlags und gilt für alle Familiengartenareale des Kantons oder von Bettingen und Riehen.