Bei häuslicher Gewalt sollen Beratungsstellen auch auf potenzielle Urheber zugehen können. Die Basler Regierung hat einen einjährigen Pilotversuch angesichts guter Erfahrungen um zwei Jahre verlängert. Bis dann will sie im Polizeigesetz eine rechtliche Grundlage schaffen.
Es ist ein heikles Gebiet, das Basel-Stadt mit dem Pilotversuch «Erweiterte Gefährderansprache» betreten hat. Die Regierung zieht aber eine ausgesprochen positive Zwischenbilanz, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt.
Bei häuslicher Gewalt konnten Beratungsstellen bisher nur mit von der Polizei übermittelten Informationen auf die Urheber zugehen, wenn die Gewaltausübenden als Sanktion bereits weggewiesen wurden. Im Pilotversuch ist dieser Informationsfluss auch bei Personen möglich, die bei einer Polizeiintervention bloss auffällig geworden sind.
Beratung für potenzielle Gewalttäter
Um dies zu ermöglichen, leitet die Polizei Polizeirapporte einschlägiger Fälle an die Bewährungshilfe weiter. Diese lädt die potenziellen Täter zur freiwilligen Gewaltberatung ein. Im ersten Pilotversuchsjahr 2016 sei die Zahl telefonisch erreichter Personen so auf 93 verdreifacht und jene der persönlichen Beratungen auf 39 vervierfacht worden, teilt die Regierung mit.
Das ist erfreulich: Fachleute hatten gegenüber der TagesWoche kritisiert, die Behörden würden zu wenig gegen häusliche Gewalt unternehmen.
Ziele des zweiten Versuchsjahres sind laut Regierung nun eine erneute Steigerung der Gewaltberatungsstunden und eine höhere Vermittlungsquote an weiterführende Angebote wie das Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt. Für diese «erweiterte Gefährderansprache» soll die Bewährungshilfe vierzig Stellenprozente einsetzen.