Ab 2019 sollen alle Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt elektronisch abstimmen und wählen können. Das hat der Regierungsrat entschieden. Das E-Voting soll ab 2016 schrittweise eingeführt werden.
Basel-Stadt darf bald online abstimmen: In einem ersten Schritt sollen zunächst Stimmberechtigte mit einer (Seh-)Behinderung ihre Stimme über das Internet abgeben können, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Ab 2016 sollen sie die Möglichkeit haben, E-Voting bei Abstimmungen und Wahlen auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene zu nutzen.
Ab 2017 sollen die Stimmberechtigten der Wahlkreise Grossbasel-Ost und Kleinbasel ihre Stimme elektronisch abgeben können. Zwei Jahre später soll das E-Voting dann auf sämtliche Stimmberechtigte des Kantons ausgedehnt werden.
Das E-Voting werde schrittweise und kontrolliert eingeführt, schrieb die Regierung im Communiqué. Nach dem Prinzip «Sicherheit vor Tempo» würden die erforderlichen Verfahren und Stimmrechtsunterlagen ausgetestet und optimiert.
Testbetrieb bisher störungsfrei
Bereits seit 2009 können im Kanton Basel-Stadt Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen ihre Stimme elektronisch abgeben. Dieser Testbetrieb sei an bislang 17 Abstimmungen und anlässlich der Nationalratswahlen 2011 erfolgreich und störungsfrei gelaufen, heisst es in der Mitteilung.
Das E-Voting soll es ermöglichen, die Abstimmungsresultate einfacher, schneller und zuverlässiger zu ermitteln, wie die Regierung mitteilte. Das E-Voting stelle zudem auch eine Anpassung an die Lebensverhältnisse des Internetzeitalters dar.
Die Grundlage für das E-Voting hatte der Grosse Rat bereits im Dezember 2008 geschaffen. Die Wahlgesetz-Teilrevision wurde damals mit grossem Mehr genehmigt.