Die Basler Regierung will, dass bei häuslicher Gewalt Beratungsstellen öfter auf die Urheber zugehen können. Bisher war dies nur in Fällen möglich, wo die Gewaltausübenden auch weggewiesen wurden. Eine Ausweitung soll nun in einem einjährigen Pilotversuch getestet werden.
In den letzten vier Jahren habe es im Kanton Basel-Stadt pro Jahr im Durchschnitt etwa 300 Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt gegeben, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag. Dabei wurden jährlich rund 50 Wegweisungen gegen gewaltausübende Personen ausgesprochen.
Nur in solchen Fällen, wo es auch zu einer Wegweisung kam, durfte bisher die Polizei die Personalien der Gewalturheber an Beratungsstellen übermitteln. Spezialistinnen und Spezialisten dieser Stellen gingen dann auf die Gewaltausübenden zu und boten diesen Beratung und Trainings an.
In den übrigen jährlich rund 250 Fällen war dies jedoch bisher nicht möglich. Denn für die Übermittlung der Personendaten durch die Polizei an die Fachstellen fehlte die gesetzliche Grundlage. Mit dem einjährigen Pilotversuch «Erweiterte Gefährderansprache» will die Regierung den Mangel nun beheben.
Sie hat dazu als Rechtsgrundlage eine Verordnung erlassen. Erarbeitet worden war diese vom Justiz- und Sicherheitsdepartement zusammen mit der Bewährungshilfe, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Datenschutzverantwortlichen des Kantons. Nach einer Evaluation des Versuchs soll entschieden werden, ob die Neuregelung mittels Gesetzesänderung definitiv eingeführt wird.
Die erweiterte Gefährderansprache unterstreicht laut Regierung den in den letzten Jahren gestiegen Stellenwert des Problems. So sei etwa auch die zuständige Fachstelle des Sicherheitsdepartements personell und organisatorisch verstärkt worden.