Basler Regierung will Subvention für Musikwerkstatt erhöhen

Die Musikwerkstatt Basel kann auf eine höhere Subvention des Kantons Basel-Stadt hoffen: Die Regierung will den jährlichen Beitrag für die Zeit von 2014 bis 2017 von derzeit 170’000 auf 200’000 Franken erhöhen. Das letzte Wort hat der Grosse Rat.

Die Musikwerkstatt Basel kann auf eine höhere Subvention des Kantons Basel-Stadt hoffen: Die Regierung will den jährlichen Beitrag für die Zeit von 2014 bis 2017 von derzeit 170’000 auf 200’000 Franken erhöhen. Das letzte Wort hat der Grosse Rat.

Mit einer Erhöhung der Subvention um 30’000 Franken pro Jahr könne die Musikwerkstatt nicht nur ihr bisheriges Angebot weiterführen, sondern auch für die nahe Zukunft absehbare Engpässe ausgleichen, hält die Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Vorlage fest. Gemäss dieser rechnet die Musikwerkstatt für die kommenden Jahre mit einem jährlichen Defizit von rund 30’000 Franken.

Begründet werden die roten Zahlen mit der in den letzten sechs Jahren aufgelaufenen Teuerung, höherem Mietaufwand für die Räumlichkeiten im Bürgerlichen Waisenhaus sowie Mehrkosten für die berufliche Vorsorge. Auf eine längst fällige Lohnerhöhung von fünf Prozent für langjährige festangestellte Musiklehrkräfte wird dagegen aus finanziellen Gründen weiterhin verzichtet.

Musiklehrerinnen und -lehrer der Musikwerkstatt verdienen gemäss der Regierungsvorlage deutlich weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen der Allgemeinen Musikschule der Musik-Akademie Basel-Stadt. Die Differenz beim Lohnniveau beträgt mindestens 34 Prozent.

Die Musikwerkstatt, die aus Sicht der Regierung «ausgezeichnete Arbeit» in der Musikausbildung und -vermittlung leistet, erarbeitet 54 Prozent des Gesamtbudgets mit Unterricht, Kursen und Projekten selbst. Von der öffentlichen Hand stammen 42 Prozent der Einnahmen. Baselland steuert aus der Kulturvertragspauschale 150’000 Franken pro Jahr bei.

2012 hatte die namentlich auch auf improvisierte Musik spezialisierte Musikwerkstatt nach zwei Jahren mit positiven Abschlüssen einen Reinverlust von 3268 Franken verbuchen müssen. Einem Ertrag von 767’795 Franken stand ein Aufwand von 771’063 Franken gegenüber.

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