Basler Regierung will Tagesbetreuung vereinfachen

Eltern sollen im Kanton Basel-Stadt eine Kindertagesstätte (Kita) künftig auch dann frei wählen können, wenn sie für einen Kita-Platz Subventionen erhalten. Die Regierung hat am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Eltern sollen im Kanton Basel-Stadt eine Kindertagesstätte (Kita) künftig auch dann frei wählen können, wenn sie für einen Kita-Platz Subventionen erhalten. Die Regierung hat am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Bislang werden subventionierte Kita-Plätze vom Kanton oder der Gemeinde Riehen zugeteilt. Die heutige Steuerung und Finanzierung führe jedoch zu ungleichen Bedingungen für Eltern und Kitas, heisst es in einer Mitteilung des Erziehungsdepartements.

Neu sollen Eltern Beiträge von Kanton oder Gemeinden erhalten für alle von der öffentlichen Hand anerkannten Kitas. Die Beitragshöhe richtet sich allein nach Einkommen und Vermögen der Eltern.

Der Gesetzesentwurf sieht zudem nur noch zwei statt drei unterschiedliche Kita-Kategorien vor: solche mit und solche ohne Betreuungsbeiträge von Kanton und Gemeinden. Derzeit werden Tagesheime unterschieden nach subventionierten, mitfinanzierten und nicht subventionierten.

Beaufsichtigt werden sämtliche Kitas vom Kanton. Kitas mit Betreuungsbeiträgen brauchen zusätzlich eine Anerkennung, wie es weiter heisst. Die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision dauert bis im Herbst. Das derzeit geltende Tagesbetreuungsgesetz stammt aus dem Jahr 2003.

Zwischen 2006 und 2014 hat sich im Kanton Basel-Stadt das Angebot an Tagesbetreuungsplätzen von 2013 auf 3859 Plätze fast verdoppelt, wie einem Bericht der Fachstelle Tagesbetreuung zu entnehmen ist. Rund zwei Drittel aller betreuten Kinder haben 2012 – dem aktuellsten genannten Jahr – Subventionen erhalten.

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