Bauer erhält bedingte Freiheitsstrafe nach Tod von Hanf-Dieb

24 Monate Haft bedingt: Dazu hat das Regionalgericht Bern-Mittelland den Bauern aus dem bernischen Schwarzenburgerland verurteilt, der vor gut zwei Jahren einen mutmasslichen Hanfdieb erschossen hatte. Es erklärte den 50-Jährigen wegen Totschlags für schuldig.

24 Monate Haft bedingt für Hanfbauer (Symbolbild) (Bild: sda)

24 Monate Haft bedingt: Dazu hat das Regionalgericht Bern-Mittelland den Bauern aus dem bernischen Schwarzenburgerland verurteilt, der vor gut zwei Jahren einen mutmasslichen Hanfdieb erschossen hatte. Es erklärte den 50-Jährigen wegen Totschlags für schuldig.

Die Probezeit betrage zwei Jahre, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Der tragische Vorfall hatte sich in der Nacht auf den 21. Dezember 2010 ereignet. Drei Männer versuchten auf dem abgelegenen Hof Hanf zu stehlen, doch sie wurden vom Besitzer überrascht. Der Bauer war durch sein Überwachungssystem alarmiert worden.

Er ergriff daraufhin sein Gewehr und gab durch das geöffnete Küchenfenster einen Warnschuss ab, wie der Landwirt am Vortag vor Gericht gesagt hatte. Dann seien Steine gegen ihn geworfen worden. Als er einen Eindringling, der wegrannte, in der Dunkelheit entdeckte, drückte der Bauer nochmals ab.

Die Untersuchungen ergaben, dass der Landwirt aus einer Distanz von rund 25 Metern einen gezielten Schuss auf einen der flüchtenden Eindringlinge abgegeben hatte. Der 32-jährige Mann wurde beim rechten Schulterblatt getroffen und erlitt eine tödliche Verletzung.

Stress und Angst

Die zuständige Staatsanwältin hatte für den Bauern eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert. Sie begründete dies unter anderem mit der heftigen Gemütsbewegung des Mannes zum Zeitpunkt des Vorfalls.

Immer wieder hatte es wegen des Hanffelds Diebstahl- und Einbruchversuche auf dem abgelegene Hof gegeben. Gemäss dem Verteidiger hatte das regelmässig für Stress und Angst bei seinem Mandanten gesorgt.

Im vorliegenden Fall hätten aber die Eindringlinge nicht nur Steine nach seinem Mandanten geworfen, sondern auch die Haustür von aussen versperrt, was die Situation verschärft habe.

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