Bund, Kantone und landwirtschaftliche Organisationen haben erste Massnahmen ergriffen, um den von Frostschäden betroffenen Landwirten zu helfen. Im Vordergrund stehen bestehende Instrumente wie Betriebshilfe und Investitionskredite.
Eine definitive Aussage zum Ernteausfall sei zwar erst im Herbst möglich, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Die grösste Schwierigkeit bestehe für die betroffenen Landwirte in der langfristigen Erhaltung der Liquidität und in der allgemeinen Verbesserung der Betriebssituation. Ein rückzahlbares zinsloses Betriebshilfe-Darlehen könne in diesem Fall Abhilfe schaffen. Betrieben, die aufgrund der Ernteausfälle kurzfristig mit Liquiditätsengpässen konfrontiert seien, könne damit geholfen werden.
Betroffene könnten finanziell auch entlastet werden, wenn sie bei der zuständigen kantonalen Stelle ein Aussetzen für ein Jahr der Rückzahlung von Investitionskrediten oder Betriebshilfedarlehen beantragen. Wenn Kulturen vollumfänglich erneuert werden müssten, könnten bis 50 Prozent der anrechenbaren Kosten über zinslose Investitionskredite finanziert werden.
Diese drei Massnahmen können laut BLW ohne Änderung der Gesetzgebung sofort angewandt werden. Insgesamt sollten die liquiden Mittel in den Fonds-de-roulement ausreichen, um begründeten Gesuchen zu entsprechen, schreibt das BLW weiter.
In Ergänzung zu den Massnahmen von Bund und Kantonen sowie den teilweise bestehenden Versicherungsmöglichkeiten unterstütze zudem fondssuisse (Elementarschädenfonds) stark betroffene Betriebe mit Beiträgen an die durch den Frost entstandenen Mehraufwände.