Baumeister und Gewerkschaften schieben sich Schuld zu

Der Streit zwischen Gewerkschaften und Baumeistern um einen Gesamtarbeitsvertrag hält an. Wie Unia und Syna mitteilten, verweigerten die Baumeister die Verlängerung des abgelaufenen Vertrags und rasche Neuverhandlungen. Diese schoben den schwarzen Peter flugs zurück.

Der Streit um einen GAV im Baugewerbe nimmt kein Ende (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Streit zwischen Gewerkschaften und Baumeistern um einen Gesamtarbeitsvertrag hält an. Wie Unia und Syna mitteilten, verweigerten die Baumeister die Verlängerung des abgelaufenen Vertrags und rasche Neuverhandlungen. Diese schoben den schwarzen Peter flugs zurück.

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) nehme die Zunahme von Lohndumping und eine Eskalation des Konfliktes in Kauf, teilten die beiden Gewerkschaften am Freitag in einem Communiqué mit.

Die Gewerkschaften hätten eine Verlängerung des Landesmantelvertrags, des GAV der Baubranche, bis März angeboten. Das sei ihnen ebenso wie ein rascher neuer Vertrag verweigert worden.

Nach Gewerkschaftsdarstellung verlangten die Arbeitgeber stattdessen ultimativ eine Vereinbarung, welche die Arbeitnehmer auch im vertragslosen Zustand zu absoluter Friedenspflicht gezwungen hätte. Gleichzeitig hätten die Baumeister den Gewerkschaften jegliche Kommunikation verbieten wollen.

Die Gewerkschaften seien weiterhin an einer Lösung interessiert. Darum hätten sie den Arbeitgebern weitere Verhandlungstermine im Februar angeboten.

Baumeister können Bedingungen nicht akzeptieren

Der Baumeisterverband teilte am Abend mit, er verhandle nicht mit Unia und Syna. Da sich beide nicht auf die Friedenspflicht einlassen wollten, erfüllten sie „nicht die minimalsten Bedingungen an echte Verhandlungspartner“.

Gegen eine bedingungslose Verlängerung des GAV bis Ende 2011 hätten sich die Gewerkschaften kategorisch gewehrt, obwohl sie für das gesamte Gewerbe wichtig wäre. Stattdessen wollten Syna und Unia den Vertrag nur um drei Monate verlängern.

Auch wollten die Gewerkschaften die Verlängerung nicht allgemeinverbindlich erklärt haben, sondern nur für die GAV-Partner. Überdies würden sie die Verlängerung von einer rückwirkenden Lohnerhöhung abhängig machen. Der Verband sehe sich ausserstande, unter diesen Voraussetzungen neue Termine zu vereinbaren.

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