Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) und der Gewerkschaft Syna haben dem neuen Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe zugestimmt. Die Gewerkschaft Unia als dritte Vertragspartnerin hatte bereits am 10. März ihren Segen dazu gegeben.
Der vertragslose Zustand, der im Bauhauptgewerbe seit Auslaufen des alten „LMV 08“ Ende letzten Jahres geherrscht hatte, ist damit am 1. April 2012 offiziell beendet. Dann tritt nämlich der neue „LMV 12“ in Kraft, der bis Ende 2015 laufen wird und sämtliche rund 100’000 in der Schweiz tätigen Bauleute unter vertraglichen Schutz stellt.
Über den neuen LMV hatten sich der SBV sowie die Gewerkschaften Unia und Syna bereits am 9. März grundsätzlich geeinigt. Änderungen am Vertrag waren seither nicht mehr möglich, am (heutigen) Mittwoch konnten die Delegierten von SBV und Syna den Vertrag nun nur noch annehmen oder ablehnen.
Beide ausstehenden Zustimmungen kamen jedoch mit grosser Mehrheit zustande, wie SBV und Syna mitteilten. Beim SBV stimmten 82 Delegierte dafür und nur 9 dagegen. Bei der Syna haben alle regionalen Vertreter wie auch der Syna angegliederte Organisationen ihr Ja-Wort gegeben.
Bei der Unia hatte das Bauarbeiterparlament an der Berufskonferenz vom 10. März etwas weniger deutlich zugestimmt: 46 Befürwortungen hatten 31 Ablehnungen gegenübergestanden.
Lohnerhöhungen für Gewerkschaften zu tief
Wie auch von den Unia-Vertretern wurde von den Syna-Delegierten am Mittwoch die für 2012 vorgesehene Lohnerhöhung sowie die Erhöhung der Mindestlöhne um jeweils 1 Prozent kritisiert, wie sie der Vertragsentwurf vorsieht. „Angesichts der guten Baukonjunktur sei diese tiefe Lohnerhöhung unverständlich“, stellten Syna und Unia fest.
Lob gab es hingegen von Syna und Unia für den Arbeiterschutz bei Krankheiten. Damit kommt es gemäss neuem Vertrag ab 2013 bei krankheitsbedingten Absenzen zu keinen Lohnkürzungen mehr. Auch über die Fortschritte beim Kündigungsschutz für ältere Bauarbeiter zeigte sich die Gewerkschaft erfreut.