Im Streit um Billigmedikamente in Indien hat der deutsche Pharmakonzern Bayer vor Gericht einen Dämpfer erlitten. Ein indisches Patentgericht wies am Montag eine Eilklage von Bayer gegen einen Generikahersteller ab, der eine günstige Kopie des Bayer-Krebsmittels Nexavar produzieren will.
Dies sagte ein Sprecher des Intellectual Property Appellate Board (IPAB) im südostindischen Chennai. Das indische Patentamt hatte Bayer im März gezwungen, sein Schutzrecht für Nexavar zugunsten der Pharmafirma Natco aufzugeben. Die Entscheidung hatte international hohe Wellen geschlagen.
Es war das erste Mal in Indien, dass ein Unternehmen die Produktion eines patentgeschützten Medikaments durch einen Konkurrenten dulden musste. Die Regierung in Neu-Delhi will damit den Preis für das Medikament zur Behandlung von Nieren- und Leberkrebs deutlich senken. Die Therapie mit der Natco-Kopie von Nexavar soll im Monat 160 Dollar kosten – Bayer verlangt derzeit in Indien rund 5200 Dollar.
Hauptverfahren steht noch bevor
Vollends muss sich Bayer aber noch nicht geschlagen geben. Auch wenn der Eilantrag abgelehnt worden sei, sei das Hauptverfahren noch hängig, sagte der Gerichtssprecher. Darauf setzt Bayer nun. Das Unternehmen will laut einem Konzernsprecher sein geistiges Eigentum weiterhin rigoros verteidigen und das Berufungsverfahren, in dem es bislang weder eine Anhörung noch eine Entscheidung gab, weiter vorantreiben.
Die Pharmabranche befürchtet, der Beschluss könnte ein Präzedenzfall werden und den Schutz geistiger Eigentumsrechte in dem Schwellenland gefährden. Die Hersteller sorgen sich, dass Indien trotz seines rasanten Wirtschaftswachstums ein Land bleibt, in dem sich Arzneimittelpatente nur schwer durchsetzen lassen.
Novartis-Prozess vor oberstem Gerichtshof
Etwas anders gelagert ist der Fall beim Novartis-Krebsmedikament Glivec. Vor knapp einer Woche hatte in Neu-Delhi ein Patentprozess von Novartis gegen den indischen Staat um das Medikament begonnen.
Dem Medikament versagte das indische Patentamt im Januar 2006 die Patentierung auf dem indischen Markt. Beim Hauptwirkstoff handle es sich nur um eine neue Version eines bereits bestehenden Wirkstoffs, hatte das Patentamt geltend gemacht. Die vom indischen Patentgesetz geforderte „erhöhte therapeutische Wirksamkeit“ sei nicht gegeben.
Novartis akzeptierte den Entscheid nicht und zog den Fall vor die nächste gerichtliche Instanz. Auch diese entschied gegen Novartis, worauf der Konzern erneut Klage einreichte und damit nun vor den obersten Gerichtshof in der Hauptstadt des 1,2 Milliarden Einwohner zählenden Subkontinents gelangte. Das Urteil in diesem Fall wird frühestens in zwei Monaten erwartet.