Im Zusammenhang mit dem Fall einer schwer behinderten 22-Jährigen hat der Pharmakonzern Bayer Schweiz gegen die Spitäler Schaffhausen eine Haftungsklage eingereicht.
Zur Begründung wollten weder Bayer noch die Spitäler Stellung nehmen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.
Eine Sprecherin der Spitäler bestätigte das Vorliegen der Haftungsklage, über welche die «Schaffhauser Nachrichten» am Freitag mit Berufung auf die «Handelszeitung» berichteten. Es handelt sich um eine sogenannte Staatshaftungsklage.
Der Vorgang steht im Zusammenhang mit dem Fall einer heute schwer behinderten jungen Frau aus dem Kanton Schaffhausen. Sie hatte vor gut fünf Jahren die Antibabypille Yasmin von Bayer wenige Wochen lang eingenommen und eine Lungenembolie erlitten. Die damals 16-Jährige wurde notfallmässig ins Kantonsspital Schaffhausen gebracht. Sie musste reanimiert und in ein künstliches Koma versetzt werden.
Mutter hätte Tochter gern zuhause
Ihre Familie hatte von Bayer 5,3 Millionen Franken Schadenersatz und 400’000 Franken Genugtuung gefordert. Das Bezirksgericht Zürich wies die Klage im August ab. Stattdessen soll die Familie 120’000 Franken Prozessentschädigung an Bayer bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Familie hat es ans Obergericht weitergezogen.
Im Interview mit den «Schaffhauser Nachrichten» nimmt die Mutter der jungen Frau Stellung zu der geforderten Summe. Diese Zahl hätten Experten berechnet aufgrund von Annahmen, welche Pflegemassnahmen ihre Tochter bis an ihr Lebensende benötigen werde. «Das ist kein Geld, das wir für uns selber wollen. Mit diesem Geld würden auch die IV und die Krankenkasse zum Teil entlastet», sagte sie.
Unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht, sei es ihr Wunsch, dass ihre Tochter nach Hause oder wenigstens nach Schaffhausen kommen könne. Im Moment lebe die heute 22-Jährige in einem Wohnheim im Kanton Thurgau.