Dass der EU-Gerichtshof (EuGH) die Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung von 2003 letztinstanzlich abgewiesen hat, überrascht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) nicht.
Laut Bazl-Sprecher Urs Holderegger hat sich der Entscheid vom Donnerstag bereits im vergangenen Herbst abgezeichnet, als der EuGH-Generalanwalt die Abweisung der Schweizer Beschwerde beantragte. Man könne aber damit leben, sagte Holderegger zur Nachrichtenagentur sda.
Tatsächlich habe der jetzige Entscheid nur „sehr beschränkte Bedeutung“, so Holderegger. Dies, weil er sich ausschliesslich auf den Kommissionsentscheid von 2003 beziehe. Auf den Staatsvertrag habe er denn auch „überhaupt keinen Einfluss“.
Anders sieht dies der Waldshuter Landrat Tilman Bollacher. Im Hinblick auf die von Deutschland geforderten Nachverhandlungen zum Staatsvertrag solle das Bundesverkehrsministerium „mit dem Urteil des EuGH im Rücken“ mehr Druck machen, heisst es in einer Mitteilung des Landratsamtes Waldshut.
Bedauern bei der Swiss
Die Fluggesellschaft Swiss bedauert, dass der Europäische Gerichtshof das Rechtsmittel der Schweiz gegen die einseitigen deutschen Beschränkungen der Anflüge auf den Flughafen Zürich abgewiesen hat. Nun müsse man das Urteil eingehend analysieren, hiess es bei der Swiss auf Anfrage.
Das Urteil bedeutet nach Ansicht der Swiss jedoch keinen Freipass für allfällige einseitige Verschärfungen durch Deutschland. Es besage einzig, dass die Verordnung nicht EU-Recht verletze.
Die Swiss ist grundsätzlich der Überzeugung, dass der Fluglärmkonflikt mit Deutschland nicht auf juristischem Weg gelöst werden kann. Es sei eine politische Frage. Entsprechend müsse die Lösung politischer Natur sein. Der ausgehandelte Staatsvertrag zur Beilegung des Fluglärmkonflikts bilde eine solche politische Lösung.