Die Bundesanwaltschaft hat einen IS-Unterstützer aus dem Kanton Basel-Landschaft mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Mann hatte auf seinen Mobilgeräten unzählige Gewaltvideos, die er auch im Internet verbreitete.
Auf den gespeicherten Bildern und Videos ist zu sehen, wie Menschen misshandelt, erschossen oder erhängt werden. Auch fanden die Ermittlungsbehörden Propagandamaterial des IS auf den Geräten, wie die «Berner Zeitung» am Dienstag berichtete.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte die Verurteilung des Mannes. Der Strafbefehl liegt der SDA vor. Demnach wurden bei einer Hausdurchsuchung im Dezember 2015 auch pornografisches Bildmaterial und eine illegale Gasdruckpistole gefunden.
Die Förderung einer nach dem Al-Qaïda/IS-Gesetz verbotenen Organisation durch den Mann fällt gemäss dem Strafbefehl in die Zeitspanne von vor September 2014 bis am 18. April 2015. Das Verschulden ist gemäss Bundesanwaltschaft «gerade noch leicht».
Als Beweggrund für sein Handeln gab der Mann an, dass er Kampfszenen liebe und er gerne als Kämpfer auf dem Schlachtfeld sterben würde. Die in den Videos hingerichteten Menschen seien «Scheissmörder», die «verrecken und leiden» und einen «grausamen Tod» haben sollten. Dies soll der IS-Sympathisant in einer Einvernahme ausgesagt haben.
Wie aus dem Strafbefehl hervor geht, gab der Nachrichtendienst des Bundes den Hinweis, dass der Mann zahlreiche propagandistische Videos und Bilder auf Youtube und Google+ als positiv bewertet und entsprechend kommentiert hatte.