Das Bezirksgericht Zurzach AG wird das Strafverfahren gegen den suspendierten Gemeindeammann von Wohlen, Walter Dubler, weiterführen. Das hat die Beschwerdekammer des kantonalen Obergerichtes entschieden. Sie hiess ein Ausstandsgesuch wegen Befangenheit des Bezirksgerichts Bremgarten gut.
Die Zuweisung des Strafverfahrens an das Bezirksgericht Zurzach sei endgültig und könne nicht angefochten werden, teilte die Medienstelle der Gerichte Kanton Aargau am Donnerstag mit. Die Rechtsmittelfrist gegen den Entscheid des Obergerichts vom 19. Oktober sei ungenutzt abgelaufen.
Das eigentlich zuständige Bezirksgericht Bremgarten begründete das Ausstandsgesuch damit, dass mit Dubler regelmässige Behördenkontakte und Begegnungen stattgefunden hätten. Diese berufsbedingte Nähe zwischen den Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten und dem Beschuldigten könne den Anschein der Befangenheit begründen.
Dubler drohen bedingte Geldstrafe und Busse
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hatte am 7. Oktober gegen den parteilosen Gemeindeammann Dubler beim Bezirksgericht Bremgarten Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs eingereicht. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen und eine Busse in Höhe von 5000 Franken.
Die Staatsanwaltschaft wirft Dubler vor, sich von 2014 bis Mitte 2015 unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlt zu haben. Er soll Mitarbeiter der Wohler Finanzverwaltung angewiesen haben, 4125 Franken aus der Gemeindekasse in seine Pensionskasse zu überweisen.
Als Gemeindemmann suspendiert
Dubler wird zudem zur Last gelegt, Sitzungsgelder in Höhe von 2840 Franken der Gemeinde verschwiegen zu haben. Dieses Geld hatte er als Vertreter seiner Gemeinde im Regionalplanungsverband Unteres Bünztal erhalten.
Dubler ist seit dem 16. November von seinem Amt als Gemeindeammann der Freiämter Metropole suspendiert. Das hatte der Regierungsrat auf Antrag des Gemeinderates verfügt. Gegen Dubler läuft auch eine administrative Untersuchung.