Würden die Behörden ihre Datenbestände von sich aus und nicht nur auf Anfrage veröffentlichen, wäre dies von grossem gesellschaftlichen Nutzen und trüge zum wirtschaftlichen Wachstum bei. Das ist das Fazit einer neuen Studie der Berner Fachhochschule (BFH).
Einerseits würden laut einer Mitteilung der BFH bei einer prinizipiellen Veröffentlichung von Daten öffentlicher Verwaltungen die Bürgerrechte und das Öffentlichkeitsprinzip gestärkt. Anderseits könnten so innovative Unternehmen sowie weitere Interessierte neue Informationsdienstleistungen entwickeln.
Das Autorenteam um Prof. Reinhard Riedl vom Fachbereich Wirtschaft der Berner Fachhochschule ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung der Daten dank dem Internet ohne grossen Aufwand zu bewerkstelligen wäre. Als Beispiel für den Nutzen solcher behördlicher Datensammlungen nennt die BFH die Wetterdaten, welche der Bund über MeteoSchweiz zur Verfügung stellt.
Der Fachbegriff für die offene Zugänglichkeit und die freie wiederverwendung von Behördendaten lautet „Open Government Data“ (OGD). Laut der Berner Fachhochschule haben Behörden in den USA und der EU Initiativen in diesem Sinn ergriffen, Behörden in der Schweiz aber bisher nicht.
Die Studie empfiehlt ein schrittweises Vorgehen. Als hilfreich und wünschenswert bezeichnen die Autoren gemeinsame OGD-Rahmenbedingungen in der föderalen Schweiz.