Beim Offenverkauf wird das Gewicht des Verpackungsmaterials verbotenerweise immer noch oft zur Ware geschlagen. Bei Testkäufen war dies in gut 20 Prozent der Fall. Auch bei Fertigprodukten entspricht das angegebene Gewicht nicht immer den Angaben.
Der Verkauf von Waren an Kundinnen und Kunden habe grundsätzlich nach der Nettomenge zu erfolgen, hält das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) in einer Mitteilung vom Donnerstag zum Jahresbericht fest. Das Gewicht des Verpackungsmaterials darf also nicht zu der Ware geschlagen werden.
Bei Testkäufen in der ganzen Schweiz wurde festgestellt, dass im Offenverkauf noch in gut einem Fünftel der Fälle Verpackungsmaterial mitgewogen wird, wie es heisst. Dies sei zwar eine deutliche Verbesserung gegenüber 2014, zeige aber, dass das Nettoprinzip im Offenverkauf immer noch nicht durchgehend beachtet werde.
Im vergangenen Jahr seien auch 2139 industrielle Betriebe und Gewerbetreibende sowie Importeure kontrolliert worden, welche Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge herstellen. Dabei seien insgesamt 6965 Lose von Fertigpackungen gezogen und geprüft worden. 335 Lose hätten beanstandet werden müssen. Die Beanstandungsquote sei damit gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent auf 4,8 Prozent angestiegen.
Bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmengen seien 1097 Betriebe kontrolliert und 5983 Fertigpackungen bezüglich ihres aktuellen Gewichts gemessen worden. Dabei seien 501 Packungen nicht konform gewesen, was einer Quote von 8,4 Prozent entsprochen habe.
Das METAS hat im vergangenen Jahr etwas mehr als 154’000 Messmittel geprüft und geeicht. Dazu gehören etwa Waagen im Detailhandel oder Tanksäulen. Zudem wurden im Rahmen der statistischen Überwachung auch gut 980’000 Elektrizitätszähler überprüft.