Die Kantone Basel-Stadt und Baselland wollen die Behindertenhilfe mit einem Systemwechsel finanziell wirksam steuern. Künftig soll der individuelle Bedarf der behinderten Menschen die Grundlage für deren finanzielle Unterstützung sein.
Die Behindertenhilfe in Basel-Stadt und Baselland soll neu geregelt werden. Die finanzielle Unterstützung würde sich damit aus dem individuellen Bedarf der behinderten Menschen ermitteln. Um die Behindertenhilfe finanziell zu steuern, wollen die Regierungen die Normkosten der Behindertenhilfe selber festlegen, sagten die Regierungsräte Christoph Brutschin (BS) und Urs Wüthrich (BL) am Freitag in Liestal bei der Präsentation des neuen Behindertenhilfegesetzes (BHG). Bisher wurden die Tarife institutionsspezifisch ausgehandelt.
270 Millionen Franken geben die beiden Basel jährlich für die Behindertenhilfe aus. Dieses Geld soll künftig bedarfsgerechter verteilt werden, betonten Brutschin und Wüthrich. Die Umsetzung des BHG soll jedoch kostenneutral ausfallen.
Individueller Bedarf wird mit System ermittelt
Jede Person erhalte die Mittel, die sie benötige, sagte Brutschin. Um den individuellen Bedarf einer behinderten Person zu ermitteln, wollen die beiden Basel ein System einführen, das bereits in der Ostschweiz angewandt wird. In den beiden Basel kann die betroffene Person zusätzlich eine Selbsteinschätzung erstellen.
Mit dem neuen Systeme erhielten die Institutionen einen grösseren unternehmerischen Spielraum, hiess es weiter. Künftig würden sie wissen, welche finanziellen Mittel die Behinderten mitbringen.
Das BHG wurde in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 5. Januar 2015 dauert. Anschliessend sollen die Parlamente das neue Gesetz beraten.