Die Baselbieter Regierung will den Bildungsrat durch einen Beirat Bildung ersetzen. Sie hat am Mittwoch eine Änderung des Bildungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Der Beirat Bildung soll als vorberatendes Organ der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) tätig sein, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Die bisherigen Entscheidungskompetenzen des Bildungsrats sollen auf die Regierung und die BKSD übertragen werden.
Stundentafeln und Lehrpläne soll neu die Regierung erlassen. Die BKSD soll zudem gemäss Vernehmlassungsvorlage die Kompetenzen erhalten, über Lehrmittel und Leistungsmessungen zu entscheiden.
Neben der Vorsteherin der BKSD soll der Beirat aus zehn von der Regierung gewählten Mitgliedern bestehen. Das Vorschlagsrecht erhalten sollen die Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer für drei Mitglieder, die Personal- und Wirtschaftsverbände für zwei Mitglieder sowie für je ein Mitglied der Verband der Gemeinden, die Konferenz der Schulratspräsidien und die Landeskirchen.
Kein Vorschlagsrecht für Parteien
Die bisherige Praxis, dass die im Landrat vertretenen Parteien für den Bildungsrat ebenfalls Vorschläge unterbreiten können, soll indes abgeschafft werden. Eine diesbezügliche gesetzliche Vorgabe bestehe nicht, heisst es in der Vorlage. Mit der Änderung soll der Beirat als Fachgremium gestärkt und auf Vertretungen politischer Parteien verzichtet werden.
2011 hatte das Baselbieter Stimmvolk eine Mitsprache des Landrats bei der Einführung von Stundentafeln und Lehrplänen mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 58 Prozent abgelehnt. SVP und FDP hatten zuvor Unbehagen gegenüber Bildungsratsentscheiden geäussert.
Am im vergangenen Juni wurde an der Urne im Weiteren eine Änderung des Bildungsgesetzes mit 52,7 Prozent Nein-Stimmen verworfen, welche die Kompetenz über die Einführung des umstrittenen Lehrplans 21 vom Bildungsrat an den Landrat übertragen wollte.
Der Bildungsrat besteht im Kanton Basel-Landschaft seit 2002. Er entstand aus dem Zusammenschluss des Erziehungsrats und des Berufsbildungsrats.
Der Bildungsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, die vom Landrat auf Vorschlag des Regierungsrates gewählt werden, sowie aus der Vorsteherin oder dem Vorsteher der BKSD und einem Vertreter der Landeskirchen.
Mit der neuen Vorlage reagiert die Regierung auf eine im Frühjahr vom Landrat überwiesene Motion der FDP, die eine Abschaffung des Bildungsrates verlangt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. März 2017. Umgesetzt werden sollen die Änderung per April 2018.