Ein heute 55-jähriger Rechtsanwalt aus Lenzburg soll 1,5 Millionen Franken veruntreut haben. Dies ergab die rund zwei Jahre dauernde Untersuchung der Aargauer Staatsanwaltschaft, welche nun gegen den Mann Anklage erhoben hat. Gefordert wird eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren.
Dem Rechtsanwalt werden mehrfache qualifizierte Veruntreuung, mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Geldwäscherei vorgeworfen. Der Beschuldigte soll in seiner Funktion als Willensvollstrecker und Liegenschaftsverwalter die ihm anvertrauten Gelder für eigene Zwecke verwendet haben.
Im Laufe der umfangreichen Untersuchungen beteiligten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Freitag rund 30 Parteien als Privatkläger am Verfahren. Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt des Tatgeschehens als Anwalt, Treuhänder und Liegenschaftsverwalter tätig.
Eingeleitet wurde das Strafverfahren auf Grund einer Anzeige, die Ende 2010 eingereicht wurde. Der Fall wird vor dem Bezirksgericht Lenzburg behandelt.
In einem anderen Verfahren freigesprochen
Der Rechtsanwalt und ehemalige Aargauer Handelsrichter steht nicht das erste Mal im Fokus der Aargauer Justiz. Schon 2005 musste er zusammen mit seiner Frau, einer ehemaligen SP-Grossrätin, Fraktions- und Justizkommissionspräsidentin sowie Regierungsratskandidatin, vor dem Bezirksgericht Aarau antreten.
Dort wurde ihnen vorgeworfen, dass sie im Rahmen einer anonymen Anzeige gegen einen Aargauer Gemeindeammann falsche Anschuldigungen erhoben und Amtsgeheimnisverletzung begangen hätten. Das Gericht sprach das Politiker- und Juristen-Ehepaar aber frei.