Die belgische Asbest-Produzentin Eternit muss der Familie einer im Jahr 2000 an Krebs gestorbenen Frau 250’000 Euro zu zahlen. Dazu wurde sie am Montag von einem Gericht in Brüssel verurteilt.
„Die Taten sind nicht verjährt“, urteilte der Richter in dem Zivilprozess. Das Verfahren war das erste seiner Art in Belgien, weil das Opfer nicht selbst bei dem Hersteller gearbeitet hatte.
Die Frau hatte mit ihrer Familie aber rund zehn Jahre in der Nähe der zum Etex-Konzern gehörenden Fabrik gewohnt, die im flämischen Kapelle-op-den-Bos Asbestbeton herstellte. Ihr Mann war in dem Betrieb Ingenieur.
Die Familie machte vor Gericht geltend, dass die Frau durch Asbestfasern vergiftet wurde, die mit dem Ehemann in die Wohnung gelangten oder in der Luft umherflogen. Der Ehemann war ebenfalls an einer für Asbest typischen Krebserkrankung des Brustfells gestorben.
Das Unternehmen hatte in dem Prozess auf Verjährung plädiert. Die vermeintliche Wunderfaser Asbest wurde wegen hoher Hitzebeständigkeit und guten Isolationseigenschaften lange in der Bauindustrie eingesetzt. Seit 1998 ist Asbest EU-weit verboten, in der Schweiz schon seit 1990.