Das Rekursgericht der Swiss Football League weist die Einsprüche von Bellinzona gegen die Punkteabzüge ab. Somit werden dem Klub in der laufenden Saison definitiv sechs Punkte abgezogen.
Die AC Bellinzona hatte es mehrfach versäumt, die im Lizenzreglement geforderten Bestätigungen für die Überweisung der Löhne und Sozialbeiträge im Jahr 2013 fristgerecht einzureichen. Die Lizenzadministration der SFL reichte folglich bei der Disziplinarkommission Anzeigen ein; diese hatte die Nichteinreichung der erforderlichen Bestätigungen in erster Instanz als Verstoss gegen das Lizenzreglement der SFL beurteilt und die Tessiner mit dem Abzug von einem Punkt, zwei Punkten und vier Punkten in der laufenden Saison 2012/13 gebüsst.
Das Rekursgericht der SFL vereinigte in ihrer Beurteilung die beiden Fälle, in welchen die finanziell arg gebeutelte AC Bellinzona rekurriert hatte. Die zweite Instanz stützt nun die Entscheide der Disziplinarkommission und bestätigt deren Argumentation, die fristgemässe Einreichung der erforderlichen Bestätigungen und Bezahlung der Löhne und Sozialabgaben sei eine grundlegende Verpflichtung der SFL-Klubs, um eine geregelte Durchführung der Meisterschaft zu gewährleisten und die Spieler zu schützen.
Die Spieler der AC Bellinzona, die gemäss Tessiner Medienberichten noch auf zwei Monatslöhne warten, haben nun den Druck erhöht und drohen damit, aus Protest am Donnerstag gegen Aarau nicht anzutreten, berichtete «La Regione».