Der wegen Steuerbetrugs rechtskräftig verurteilte Silvio Berlusconi klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den drohenden Verlust seines Sitzes im Senat. Die Klage in Strassburg war am Samstag auch dem Senatsausschuss in Rom vorgelegt worden.
Der Senatsausschuss muss sich ab Montag mit dem Fall befassen. Dabei zeichnet sich im Gremium eine Mehrheit für den Ausschluss von Berlusconi ab. Grundlage ist dabei ein Gesetz, wonach rechtskräftig verurteilte Parlamentarier ihr Mandat abgeben müssen.
Berlusconis Lager hatte den Gang nach Strassburg angekündigt. Seine Mitte-Rechts-Partei PdL (Volk der Freiheit) wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, dass der mehrfache frühere Regierungschef seine parlamentarische Karriere an den Nagel hängen muss.
Wiederholt drohte Berlusconis Seite mit einem Bruch der Regierungskoalition, in der PdL und die linke Demokratische Partei (PD) zusammenarbeiten.
Das Gesetz von Januar 2013, aus der Zeit unter Regierungschef Mario Monti, könne nicht rückwirkend auf die lange zurückliegenden Steuerdelikte angewandt werden, so eine Begründung Berlusconis. Es verstosse auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, weil es unverhältnismässige Sanktionen vorsehe.
In Rom wird mit einigen turbulenten Debatten im zuständigen Senatsausschuss gerechnet.