Der «Heiler von Bern» bleibt in Sicherheitshaft. Aus Sicht des Bundesgerichts besteht im Falle einer Freilassung die Gefahr, dass sich der Mann nach Italien absetzen könnte.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte den schweizerisch-italienischen Doppelbürger im vergangenen März der schweren Körperverletzung und des Verbreitens menschlicher Krankheiten für schuldig befunden. Es sah es als erwiesen an, dass er mindestens 16 Menschen vorsätzlich mit dem HI-Virus infiziert hat.
Neue Rechtsprechung
Das Gericht verurteilte ihn dafür zu 12 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe. Um zu verhindern, dass sich der Betroffene vor der letztinstanzlichen Beurteilung ins Ausland absetzt, wurde er sofort in Sicherheitshaft genommen. Zu Recht, wie nun das Bundesgericht auf Beschwerde des Mannes bestätigt hat.
Laut Gericht hat er mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen. Daran ändere nichts, dass eine HIV-Infektion gemäss einem kürzlich gefällten Grundsatzurteil des Bundesgerichts nicht mehr als lebensgefährliche Verletzung gelte und die rechtliche Beurteilung deshalb im Berufungsverfahren günstiger ausfallen könnte.
Elektronische Fussfessel keine Alternative
An die Schweiz binde ihn nichts mehr, nachdem er in familiärer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht vor einem Scherbenhaufen stehe. Es sei ernsthaft zu befürchten, dass er in Freiheit nach Italien flüchten könnte, wo er mit seiner Verlobten bei den teilweise gemeinsamen Verwandten unterkommen könnte.
Eine elektronische Fussfessel als Alternative zur Sicherheitshaft vermöge die Fluchtgefahr nicht zuverlässig zu bannen, da ein Absetzen ins Ausland dadurch nicht verhindert sondern nur früher entdeckt würde. Nach Überzeugung des Regionalgerichts hat der nicht geständige Mann seinen Opfern HIV-verseuchtes Blut gespritzt.
Dieses soll er sich von einem seiner Musikschüler besorgt haben, der schon HIV-positiv war. Alle seine Opfer, die er im Rahmen einer angeblichen Behandlung oder überraschend gestochen hatte, wurden zwischen 2001 und 2005 infiziert. Das Motiv des Mannes blieb letztlich unklar.