Das Jagdinspektorat des Kantons Bern hat in Absprache mit den Kantonen Freiburg und Waadt sowie dem Bundesamt für Umwelt den Abschuss eines jungen Luchses im bernischen Kandertal bewilligt. Dies, obwohl die Kriterien für den Abschuss nicht erfüllt sind.
Laut einer Mitteilung der bernischen Volkswirtschaftsdirektion hat nämlich das junge Luchsweibchen auf drei verschiedenen Schafweiden in der Gemeinde Kandergrund zwischen 22. Juni und 4. Juli dieses Jahres sechs Schafe gerissen. Dies zeigen Daten des Senderhalsbands und Bilder einer Fotofalle.
Gemäss Konzept Luchs Schweiz muss ein Luchs aber mindestens 15 Nutztiere in einem Umkreis von fünf Kilometern und innerhalb von 12 Monaten gerissen haben, damit er abgeschossen werden darf.
Der Abschuss des jungen Kandertaler Luchses sei dennoch «unumgänglich», weil es nicht möglich sei, im fraglichen Gebiet rasch zumutbare Schutzmassnahmen umzusetzen. Zudem habe sich gezeigt, dass sich das junge Tier auf Schafe spezialisiert habe.
Abgeschossen werden darf das Tier nur von einem Wildhüter und nur auf bernischem Gebiet.
In der Wildstation neben Schafen gelebt
Beim nun auf der Abschlussliste stehenden Tier handelt es sich um einen Luchs, der im Herbst 2012 verwaist und abgemagert aufgefunden wurde. Er wurde dann während des Winters in der Wildstation Landshut im bernischen Utzenstorf wieder aufgepäppelt.
Dass sich das junge Tier auf Schafe spezialisiert hat, könnte mit diesem Umstand zusammenhängen: Dort habe das Gehege des jungen Luchs-Weibchens nämlich direkt an eine Schafweide gegrenzt. Ende Mai dieses Jahres wurde das Tier dann besendert im Raum Diemtigen BE wieder in die Freiheit entlassen.